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Elektronische Patientenakte für alle: Dann kommt die ePA und das musst du jetzt wissen

Die Digitalisierung kommt nun auch in Deutschland Schritt für Schritt im Gesundheitswesen an. Was das für uns bedeutet, erfährst du hier.

Arzt mit iPad
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Das klingt doch fast zu gut, um wahr zu sein: Ein digitaler Ordner, in dem wir selbst und auch Ärzt:innen sowie Krankenkassen Befunde, Medikationen und weitere wichtige Informationen einsehen können. So geht nichts mehr verloren und die leidige Zettelwirtschaft wird endlich abgeschafft. Doch die elektronische Patientenakte (ePA) ist noch nicht einmal da und schon hagelt es Kritik. Wir erklären dir, worum es dabei geht und auf welche Änderungen du dich einstellen musst.

Endlich digital: Das soll die elektronische Patientenakte können

Erst kam die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dann das E-Rezept und nun soll auch noch die Patientenakte digital werden. Warum das Ganze? Zum einen ist der Papierkram einfach nicht mehr zeitgemäß und zum anderen soll es Fehlerquellen minimieren. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach soll es sogar 65.000 Todesfälle jährlich vermeiden. Dabei bezieht er sich im Gespräch mit der Barmer auf eine Studie zu den Folgen von Wechselwirkungen von Medikamenten.

Lesetipp: Krankenkassen im Vergleich: Welche ist in Deutschland die beste?

Man solle sich die ePA vorstellen, wie einen digitalen Gesundheitsordner, in dem alle Informationen zum Gesundheitszustand, Befunde, Medikationen und viele weitere wichtige Daten aufbewahrt werden. So hätten auch die Patient:innen selbst jederzeit Zugriff auf ihre Unterlagen und müssten diese nicht mehr mühsam bei ihrem Arzt oder ihrer Ärztin anfragen. Das klingt doch fabelhaft, oder? Doch bereits Monate vor der Einführung hagelt es Kritik und wichtige Fragen stehen im Raum.

Pilotprojekt zur elektronischen Patientenakte startet im Januar

Ab dem 15. Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg starten. Voraussichtlich vier Wochen später soll sie bundesweit für Patient:innen, Praxen, Kliniken und Apotheken zur Verfügung stehen. Reicht diese kurze Testphase für einen reibungslosen Ablauf? Erfahrungswerte zeigen: Wir sollten uns vermutlich auf eine Übergangsphase mit Stolperstellen einstellen, bis wirklich alle Anlaufstellen komplett digital laufen.

Wie steht es um Datenschutz und Sicherheit?

Wie bei allen anderen Digitalisierungs-Projekten kommt auch bei der elektronischen Patientenakte die Frage nach der Sicherheit auf. Immerhin geht es um sehr sensible Daten, die in diesem digitalen Gesundheitsordner gesammelt werden.

Die Patient:innen behielten dabei die Oberhand über ihre Daten, erklärt der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Obendrein solle man über eine App-Funktion auch bestimmte Befunde von der Digitalisierung ausschließen können.

Wichtige Info: Die ePA ist nicht verpflichtend. Wer sie nicht nutzen möchte, kann bei seiner Krankenkasse widersprechen.

Kritik an Übermittlungsverfahren per ePA

Kritische Stimmen wurden bereits beim Thema Sicherheit laut. Zwar soll die Übermittlung von Daten per elektronischer Patientenakte pseudonymisiert erfolgen, doch im Falle eines Hackerangriffs könnten dennoch Rückschlüsse auf die Personen gezogen werden, berichtete die Tageszeitung Die Rheinpfalz. Bis zum Start des Projekts werden sicher noch weitere Informationen ans Licht kommen. Wer sich unsicher ist, kann dem Ganzen immer noch widersprechen und bei der altbewährten Papierform bleiben.

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