Warst du schon mal bei einer ärztlichen Untersuchung und wurdest gefragt, ob eine bestimmte Leistung durchgeführt werden soll, die du selbst zahlen musst? Oft geschieht dies bei zahnärztlichen Behandlungen oder auch bei Gynäkolog:innen. Manche Patient:innen wünschen sich beispielsweise auch bestimmte Untersuchungen zur Vorsorge und bekommen dann in der Praxis mitgeteilt, dass die Krankenkasse diese nicht bezahlt. Dann müssen wir selbst in die Tasche greifen und diese individuellen Gesundheitsleistungen, kurz iGeL, selbst zahlen. Wir haben das mal genauer beleuchtet.
Was sind iGeL-Leistungen eigentlich?
Als IGeL gelten die ärztlichen Leistungen, die per Gesetz nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind und die man daher in der Praxis selber zahlen muss, erklärt die Techniker Krankenkasse. Das können beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten wie bestimmter Krebsarten oder aber auch die professionelle Zahnreinigung (PZR) sein.
Die Techniker Krankenkasse rät, die individuelle Gesundheitsleistung immer genau mit dem Arzt oder der Ärztin zu besprechen. Bestimmte iGeL können durchaus sinnvoll, andere sind in ihrem Nutzen wiederum umstritten – es gibt kein offizielles Gremium, das diese Leistungen prüft, erklärt der Versicherer weiter und betont, dass „das bestehende Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung alle medizinisch notwendigen Behandlungen abdeckt, einschließlich der erforderlichen Diagnostik.“
Können Ärzt:innen alles als iGeL abrechnen?
Nein. Es gibt zwar keine offizielle Prüfung der einzelnen iGeL, doch an gewisse Regeln müssen sich die Arztpraxen halten. Der iGeL-Monitor stellt den Umgang mit den individuellen Gesundheitsleistungen auf den Prüfstand und betont, dass Gesetze und Richtlinien zum Schutz der Patient:innen unbedingt eingehalten werden müssen. Die ausführlichen Regelungen findest du hier. Diese setzen sich zusammen aus dem Patientenrechtegesetz, dem Bundesmantelvertrag zwischen Kassenärztliche Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sowie dem Inhalt des Ratgebers Selbst zahlen? von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das sind die Top 10 iGeL
Der iGeL-Report von 2020 hat die zehn häufigsten Selbstzahler-Leistungen definiert. Ausgenommen sind dabei zahnärztliche Behandlungen:
- Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung
- Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung
- Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
- Ultraschall (transvaginal) des Bauchraums (Eierstöcke/Gebärmutter)
- PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs
- Dermatoskopie zur Hautkrebs-Vorsorge (seit April 2020 keine iGeL mehr, sondern Bestandteil der Hautkrebsfrüherkennung)
- Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)
- großes Blutbild zur Gesundheitsvorsorge
- Augenspiegelung mit Messung des Augeninnendrucks zur Glaukom-Früherkennung
- Akupunktur bei Kreuzschmerzen
Tipps von der Verbraucherzentrale
Auch wenn viele iGeL durchaus sinnvoll sein können, gilt es, diese Angebote immer individuell zu prüfen, um unnötige Kosten und Aufwand zu vermeiden. Die Verbraucherzentrale hat dazu Tipps für Patient:innen gesammelt, die dabei helfen sollen, mit solchen Angeboten umzugehen. Die folgenden Punkte dienen als grobe Übersicht:
- Patient:innen sollten kritische Fragen stellen, um Bedenkzeit bitten sowie unabhängige Informationen oder eine zweite ärztliche Meinung einholen.
- Anpreisende Werbung oder Angstmache sind unzulässig.
- Ärztliches Fachpersonal muss für eine iGeL einen Behandlungsvertrag vorlegen und auch einen Kostenvoranschlag.
- Wenn du eine iGeL ablehnst, musst du dafür kein Formular unterschreiben.
Fazit: Informieren und individuell prüfen
Der Name sagt es eigentlich bereits: Individuelle Gesundheitsleistungen sind auch immer individuell zu prüfen. Nur weil eine iGeL groß angepriesen wird, heißt das nicht, dass sie auch für dich sinnvoll ist. Jeder Körper ist anders und hat andere Behandlungsbedürfnisse. Sprich dich mit deinem Arzt oder deiner Ärztin ab und wende dich im Zweifel auch an Beratungsstellen, wie sie beispielsweise die Verbraucherzentrale zur Verfügung stellt.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.