Wir alle haben das bestimmt schon einmal erlebt: Man wird vom Arzt oder der Ärztin krankgeschrieben und soll nochmal vorbeikommen, wenn es nach der voraussichtlichen Krankheitsdauer noch nicht besser geht. Aber wie oft kann man eine Krankschreibung eigentlich verlängern und wie geht es richtig? Diese Frage haben wir uns auch gestellt und die wichtigsten Antworten für dich zusammengefasst.
Krankschreibung: Online, telefonisch oder persönlich?
Mittlerweile gibt es verschiedene Möglichkeiten, an eine Krankschreibung zu kommen. Die persönliche Vorstellung in der Hausarztpraxis ist immer noch der Klassiker und die wohl gängigste Art und Weise. Insbesondere bei unklaren Symptomen macht der Besuch in der Praxis am meisten Sinn. Wenn es allerdings um klare Krankheiten, wie eine einfache Erkältung geht, die man ein paar Tage zu Hause auskurieren muss, geht das auch gut telefonisch oder per Telearzt oder -ärztin. Für die Verlängerung deiner Krankschreibung, der sogenannten Folgebescheinigung, ist die Ausgangssituation wichtig, denn hier gelten verschiedene Regelungen:
Krankschreibung nach Besuch in der Praxis
Wenn du bei deinem Arzt oder deiner Ärztin vorstellig warst und dort eine Krankschreibung erhalten hast, kann die Folgebescheinigung auch telefonisch erfolgen. Das geht allerdings nur bei der Praxis, in der du die Erstbescheinigung erhalten hast. Gehst du für die Verlängerung deiner Krankschreibung zu einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin, stellt diese:r eine neue Erstbescheinigung aus. Diese Informationen sind später wichtig, wenn die Erkrankung sich weiter hinzieht und ein Fall fürs Krankengeld wird.
Tipp: Um Fehltage sicher zu vermeiden, melde dich bereits ein bis zwei Tage vor Ablauf der Erstbescheinigung bei der Praxis. Die Ärzt:innen erkennen schon dann, ob du rechtzeitig fit sein wirst oder nicht.
Erste Krankschreibung per Telefon
Ist die erste Krankschreibung per Telefon in deiner Hausarztpraxis erfolgt, musst du laut Bundesregierung für eine Verlängerung persönlich erscheinen. Diese legt auch fest, dass Arztpraxen die telefonische Krankmeldung nur für bis zu sieben Tage ausstellen dürfen, wenn der Patient oder die Patientin bereits bekannt ist und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal in der Praxis vorstellig war. Andernfalls ist die Dauer der Krankschreibung per Telefon auf drei Tage beschränkt.
Verlängerung der Krankschreibung durch Online-Ärzt:innen
TeleClinic kann dich in der Regel bis zu drei Tage krankschreiben. Bist du nach Ablauf dieser Krankschreibung noch nicht wieder arbeitsfähig, musst du dich an deine Hausarztpraxis wenden, erklärt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Da eine Folgebescheinigung nur der Arzt oder die Ärztin ausstellen kann, der:die auch deine Erstbescheinigung erstellt hat, ist in diesem Fall eine neue Krankschreibung von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin nötig.
Wie lange kann eine Krankschreibung ausgestellt werden?
Die Plattform arbeitsrechte.de fasst die geltenden Regelungen zur maximalen Dauer von Krankschreibungen zusammen und erklärt, dass grundsätzlich der Arzt oder die Ärztin über den angemessenen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entscheidet. Allerdings muss das medizinische Fachpersonal sich an die sogenannten Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) halten.
Diese besagen in § 5 Absatz 4 AU-RL: „Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es aufgrund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.“
Danach entscheiden wiederum die Ärzt:innen, wie lange und wie häufig sie eine Folgebescheinigung ausstellen. In der Regel muss jedoch eine zwischenzeitliche persönliche Untersuchung stattfinden. Eine Krankschreibung mit Verlängerung, ganz ohne Praxisbesuch, ist also nicht möglich.
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