Veröffentlicht inHealth

Du hast Migräne? Dann solltest du unbedingt einen Schwerbehindertenausweis beantragen

Migräne ist keine seltene Erkrankung: Etwa 14 von 100 Frauen und 7 von 100 Männern haben wiederkehrende Migräneanfälle. Wusstest du, dass Betroffenen Hilfeleistungen zustehen?

Frau mit Migräne
© fizkes/shutterstock

Kopfschmerzen und Unwohlsein: Tipps gegen Wetterfühligkeit

Manche Menschen reagieren auf Wetterumschwünge mehr als andere.Was hilft, wenn das Wetter den Körper durcheinanderbringt? Hier kommen die besten Tipps!

Hast du Migräne oder Spannungskopfschmerzen? Wenn ja, hast du auch schon einmal daran gedacht, dass du damit einen anerkannten Grad der Behinderung (GdB) bekommen könntest? Auch wenn man sich selbst nicht gerne eingesteht, als behindert oder schwerbehindert zu gelten: Du hast damit Anspruch auf Nachteilsausgleiche und Hilfeleistungen. Wann du bei Migräne einen Schwerbehindertenausweis bekommen kannst und was er dir bringt, erfährst du hier.

Migräne: Nicht einfach nur Kopfschmerzen

Eine Migräne ist etwas anderes als gewöhnliche Kopfschmerzen, die fast jeder Mensch ab und zu hat. Bei einem Migräneanfall setzen plötzlich heftige Schmerzen ein, oft nur auf einer Kopfseite. Sie sind deutlich stärker als gewöhnliche Kopfschmerzen und meist von weiteren Beschwerden begleitet. Von einer Migräne spricht man aber erst, wenn die typischen Symptome mindestens fünfmal aufgetreten sind.

Eine Migräne schränkt Betroffene im Alltag erheblich ein. Manche Menschen haben nur gelegentlich einen Migräneanfall, andere sind jeden Monat für mehrere Tage außer Gefecht gesetzt. Verschiedene Medikamente können helfen, mit Migräne zurechtzukommen, aber sie ganz loszuwerden ist in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Grund genug, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, um das Leben mit Migräne zumindest ein bisschen zu erleichtern.

Schwerbehindertenausweis? Diesen GdB kannst du bei Migräne bekommen

Bei Migräne kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden. Die Höhe des GdB richtet sich nach der Häufigkeit und Dauer der Migräneanfälle – liegt er bei 50 oder höher, kannst du einen Schwerbehindertenausweis bekommen. Wie hoch die Behinderung eingestuft wird, liegt beim zuständigen Versorgungsamt und wird immer individuell entschieden. Dennoch gibt es Richtwerte, an denen man sich orientieren kann:

Der Grad der Behinderung bei Migräne richtet sich nach der Häufigkeit und Intensität. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Wie läuft die Beantragung des Schwerbehindertenausweises ab?

Zunächst einmal beantragst du beim zuständigen Versorgungsamt die Feststellung des Grades der Behinderung. Das kannst du in den meisten Fällen online machen, dazu füllst die entsprechenden Formulare aus und reichst alle medizinischen Befunde ein, die dir vorliegen. Die Bearbeitungszeit kann variieren, allerdings geht es schneller, wenn du von vornherein alle nötigen Unterlagen abgibst.

Tipp: In vielen Fällen stuft das Versorgungsamt Betroffene erst einmal niedriger ein. Das musst du nicht hinnehmen und kannst Widerspruch einlegen. Erhältst du also einen GdB von 40, solltest du unbedingt widersprechen – denn erst ab 50 steht dir ein Schwerbehindertenausweis zu. Auch dein:e behandelnden Ärzt:innen können dich dabei unterstützen.

Das bringt dir der Schwerbehindertenausweis bei Migräne

Mit einem festgestellten Grad der Behinderung stehen dir Entlastungen und Hilfen zur Verfügung, die dich im Alltag mit deiner Erkrankung unterstützen sollen. Zum einen kannst du deine Behinderung bei deiner Steuer angeben und durch den Behindertenpauschbetrag finanziell entlastet werden, aber auch im Job erhältst du damit mehr Sicherheit. So genießt du einen erweiterten Kündigungsschutz sowie Mehrurlaub – auch dein:e Arbeitgeber:in kann davon profitieren.

Spät dran? So bekommst du rückwirkende Leistungen

Du leidest bereits seit Längerem unter Migräne, aber hast jetzt erst einen Schwerbehindertenausweis beantragt? Dann musst du dich nicht über verpasste Leistungen ärgern, denn in vielen Fällen kannst du einige davon rückwirkend erhalten. Du musst dafür nur ausreichend begründen, warum du auch vor der Feststellung des Grades der Behinderung schon auf die Entlastungen angewiesen warst. So kannst du beispielsweise rückwirkend Steuerfreibeträge geltend machen.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.