Im Bundesgesundheitsministerium geht es aktuell wohl heiß her. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete kürzlich, dass die Pflegeversicherung kurz vor der Insolvenz stehe – ab Februar 2025 soll diese demzufolge nicht mehr in der Lage sein, Zahlungen zu leisten. Kann das wirklich passieren? Und was bedeutet das für uns? Ob wir bald mit extrem hohen Beiträgen oder kompletter Zahlungsunfähigkeit seitens der Pflegeversicherung rechnen müssen, klären wir hier.
Kann die Pflegeversicherung bald nicht mehr zahlen?
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht die Lage nicht ganz so aussichtslos wie das RND, entgegnet sein Sprecher auf dessen Bericht: „Die Pflegeversicherung ist nicht pleite, dafür wird der Gesetzgeber sorgen.“ Aber wie will die Regierung das machen? Karl Lauterbach werde nach eigenen Angaben in Kürze ein Finanzkonzept vorlegen, um „sowohl kurz- wie langfristig die Pflegeversicherung wieder auf stabilere Füße zu stellen“, heißt es weiter. Laut dem RND wird in der Regierungskoalition bereits über einen um 0,25 bis 0,3 Prozentpunkte höheren Beitrag zur Versicherung diskutiert.
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Darum sind die Ausgaben der Pflegeversicherung so hoch
Der Sprecher des Bundesgesundheitsministers betont weiterhin, dass es sich bei der aktuellen Situation um einen „ganz normalen Mechanismus in der Pflege“ handelt. Diese „kurzfristigen und strukturellen Schwierigkeiten“ der Pflegeversicherung habe Karl Lauterbach selbst bereits mehrfach angesprochen. Für den finanziellen Engpass gebe es drei Hauptgründe: die steigenden Zuschüsse der Kassen zu den Eigenanteilen von Heimbewohner:innen, die höheren Löhne für Pflegekräfte und der unerwartet hohe Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen.
Sind höhere Beiträge die einzige Lösung?
Viel Zeit, um eine Lösung zu finden, bleibt der Regierung jedenfalls nicht. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sitzt ihr bereits im Nacken und erwartet für die Pflegekassen zum Jahresende ein Defizit von 1,8 Milliarden Euro. Damit wäre zum 1. Januar 2025 „eine Anhebung der Beitragssätze um mindestens 0,25 Prozentpunkte notwendig“, heißt es. 0,25 Prozent klingen erst einmal nicht viel, doch können für Einzelpersonen deutlich spürbar werden, besonders auf das gesamte Jahr hochgerechnet.
Eine weitere Stelle, an der Änderungen Abhilfe schaffen könnten, wäre die Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell beträgt diese 62.100 Euro pro Jahr – wäre eine Anhebung dieser eine Möglichkeit? Wann der Bundesgesundheitsminister seine neuen Pläne vorstellen wird, ist noch nicht bekannt. Also heißt es für uns wohl erst einmal: abwarten.
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