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Schwerbehindertenausweis: Alles was du zum Beiblatt mit Wertmarke wissen musst

Mit einem Schwerbehindertenausweis besteht die Möglichkeit, kostenlos Bus und Bahn zu fahren. In manchen Fällen brauchst du dafür ein Zusatzdokument – was es damit auf sich hat, erfährst du hier.

Busfahren mit Schwerbehinderung
© canva.com/Land Berlin[M]

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Wer einen Schwerbehindertenausweis in Grün-Orange besitzt, erhält eine kostenlose Wertmarke und darf damit unentgeltlich Bus und Bahn fahren. Diesen Nachteilsausgleich erhalten in der Regel nur Betroffene mit den Merkzeichen „H“ und „BI“. Das trifft nicht auf dich zu? Dann solltest du einmal prüfen, ob du vielleicht dennoch ein Beiblatt mit Wertmarke zu deinem Schwerbehindertenausweis beantragen kannst. Das ist zwar nicht ganz kostenfrei, aber wesentlich günstiger als reguläre Fahrausweise.

Voraussetzungen für das Beiblatt mit Wertmarke

Um ein Beiblatt mit Wertmarke zu deinem Schwerbehindertenausweis zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Beiblatt mit Wertmarke ermöglicht dir beispielsweise die kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und kann in vielen Fällen auch zur Befreiung von der Kfz-Steuer führen. Folgende Voraussetzungen müssen in der Regel erfüllt sein:

Grad der Behinderung (GdB): Du musst mindestens einen GdB von 50 aufweisen, um überhaupt einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Für das Beiblatt mit Wertmarke ist zusätzlich das Vorliegen bestimmter Merkzeichen entscheidend.

Merkzeichen: Die wichtigsten Merkzeichen für das Beiblatt mit Wertmarke sind „G“ (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr), „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „H“ (hilflos) und „Bl“ (blind). Wenn eines dieser Merkzeichen in deinem Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, hast du grundsätzlich Anspruch auf das Beiblatt mit Wertmarke.

So beantragst du das Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis

Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du das Beiblatt mit Wertmarke für deinen Schwerbehindertenausweis beantragen. Den Antrag stellst du im Normalfall beim zuständigen Versorgungsamt, das auch für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises verantwortlich ist.

Antragsstellung: Den Antrag kannst du entweder schriftlich oder online einreichen. In manchen Bundesländern gibt es spezielle Antragsformulare, die du direkt von der Website der Versorgungsbehörde herunterladen kannst. Achte darauf, dass du alle erforderlichen Unterlagen beifügst, wie eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises und eventuell weitere aktuelle Nachweise über deine Behinderung.

Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit für den Antrag kann je nach Behörde und Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel solltest du jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen rechnen. Wenn du das Beiblatt mit Wertmarke für eine bevorstehende Reise oder andere Aktivitäten brauchst, denke unbedingt daran, den Antrag rechtzeitig im Voraus zu stellen.

Kosten: Für das Beiblatt mit Wertmarke fällt in der Regel eine jährliche Gebühr an. Diese beträgt derzeit 91 Euro pro Jahr. Wenn du Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld beziehst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder sogar eine vollständige Befreiung von dieser Gebühr beantragen.

Das musst du noch zum Beiblatt mit Wertmarke wissen

Hast du dein Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis bekommen, kannst du dich damit frei im öffentlichen Personennahverkehr bewegen. Mehr zu den gültigen Nutzungsbereichen findest du hier: Schwerbehindertenausweis: Mit diesen Merkzeichen darfst du kostenlos Bus und Bahn fahren. Wir haben noch ein paar weitere wissenswerte Dinge für die Nutzung deines Schwerbehindertenausweises in Kombination mit einer Wertmarke gesammelt:

Gültigkeitsdauer: Das Beiblatt mit Wertmarke ist normalerweise ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer musst du es erneut beantragen. Erfüllst du weiterhin die Voraussetzungen, bekommst du es meist problemlos erneut.

Verlust der Wertmarke: Sollte deine Wertmarke verloren gehen, melde das umgehend der zuständigen Behörde. Du kannst eine Ersatzwertmarke beantragen, wofür allerdings zusätzliche Kosten anfallen können.

Nutzung im öffentlichen Nahverkehr: Mit dem Beiblatt und der Wertmarke kannst du die öffentlichen Verkehrsmittel in Deutschland kostenfrei nutzen. Dies gilt jedoch nur im Nahverkehr, also in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Regionalzügen. Fernverkehrszüge wie ICE oder IC sind von dieser Regelung ausgenommen.

Lohnt sich das Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis?

Wenn du den öffentlichen Personennahverkehr regelmäßig nutzt, kannst du mit einer Wertmarke viel Geld sparen – 91 Euro im Jahr sind deutlich günstiger als die meisten Jahresabos der Verkehrsbetriebe. Achte auf die Gültigkeit deines Schwerbehindertenausweises sowie der Wertmarke, damit du nicht doch in die Situation kommst, eine Gebühr zahlen zu müssen. Denn wenn deine Dokumente abgelaufen sind, fährst du offiziell ohne gültigen Fahrausweis.

Übrigens: Kinder bis sechs Jahre fahren ohnehin in der Regel kostenlos, weshalb für sie keine Wertmarken ausgestellt werden. Ausnahmefälle gibt es natürlich immer.

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