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Schwerbehindertenausweis: Mit diesen Merkzeichen darfst du kostenlos Bus und Bahn fahren

Menschen mit chronischen Erkrankungen oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen haben oft hohe Ausgaben. Dafür stehen ihnen entsprechende Nachteilsausgleiche zu.

bahn fahren frau
© Getty Images / Constantinis

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Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung erhalten sogenannte Nachteilsausgleiche. Diese sollen nicht zuletzt die Finanzlast senken, unter der viele Betroffene leiden, denn auch wenn wir durch die Krankenkassen versichert sind: Im Alltag mit Behinderung können enorme Kosten entstehen. Unter anderem können mit einem Schwerbehindertenausweis Bus und Bahn kostenlos genutzt werden – aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn bestimmte Merkzeichen eingetragen sind.

Hat dein Schwerbehindertenausweis diese Farbe?

Wenn dein Schwerbehindertenausweis grün-orange eingefärbt ist, darfst du damit kostenlos Bus und Bahn nutzen. Das bedeutet, dass mindestens eines dieser Merkzeichen vorhanden ist:

  • H (Hilflosigkeit): Der:die Ausweisinhaber:in ist hilflos.
  • BI (Blindheit): Als blind sind auch Menschen anzusehen, deren Sehschärfe so gering ist, dass sie sich in einer ihnen nicht vertrauten Umgebung ohne fremde Hilfe nicht zurechtfinden können.

Wenn du einen dieser beiden Punkte erfüllst und er auch im Schwerbehindertenausweis vermerkt ist, kannst du damit kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen.

Schwerbehindertenausweis Muster
Auf dem Schwerbehindertenausweis müssen entsprechende Merkzeichen stehen, die dich zur kostenfreien Fahrt berechtigen. Foto: Landesamt für Gesundheit und Soziales

Nicht ganz kostenlos, aber vergünstigt Bahn fahren mit diesen Merkzeichen

Auch wenn du nicht genau eines dieser beiden Merkzeichen erfüllst, hast du die Möglichkeit, den ÖPNV zumindest vergünstigt zu nutzen. Das funktioniert mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von aktuell jährlich 91 Euro beziehungsweise halbjährlich 46 Euro. Schau also am besten mal in deinem Schwerbehindertenausweis nach, ob du eines der folgenden Merkzeichen vorweisen kannst:

  • G (Gehbehinderung)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • GI (Gehörlosigkeit)

Achtung: Hier ist dein Schwerbehindertenausweis nur in Kombination mit einer gültigen Wertmarke als Fahrkarte nutzbar.

Wie bekomme ich so eine Wertmarke?

Damit Personen mit den Merkzeichen G, aG und GI den ÖPNV mit ihrem Schwerbehindertenausweis kostenlos nutzen können, brauchen sie ein Beiblatt mit Wertmarke. Das bekommt man ebenso wie den Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Von der Eigenbeteiligung befreit sind neben blinden und hilflosen Menschen auch diese Personengruppen:

  • Einkommensschwache Menschen, die zum Beispiel Grundsicherung beziehen
  • Asylbewerber:innen
  • Schwerkriegsgeschädigte
  • Entschädigungs- und versorgungsberechtigte Personen (Merkzeichen „VB“ oder „EB“)

Tipp: Wenn du sie doch nicht brauchst, kannst du die Wertmarke auch zurückgeben, sofern sie noch sechs Monate gültig ist. Du bekommst dann die Hälfte des Kaufpreises vom Versorgungsamt erstattet.

Kann ich in allen Bussen, Bahnen und Zügen kostenlos fahren?

Ein Schwerbehindertenausweis in Grün-Orange oder in Kombination mit einer Wertmarke berechtigt dich nach derzeitigem Stand bundesweit zu kostenlosen Fahrten in folgenden Transportmitteln:

  • Straßenbahnen
  • Busse
  • Stadtbahnen
  • U-Bahnen
  • S-Bahnen
  • Fähren im Orts- und Nahbereich
  • Nahverkehrszüge von nicht bundeseigenen Eisenbahnen und der Deutschen Bahn, wie zum Beispiel Regionalbahnen sowie Regional- und Interregio-Expresse.

Ausgenommen sind Fernverkehrszüge, also ICE und IC, sowie Angebote von privaten Transportanbietern. Bei der Deutschen Bahn gibt es jedoch ab einem Grad der Behinderung von 70 spezielle Tarife der BahnCard25 und 50.

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Du hast ein „B“ im Schwerbehindertenausweis?

Das „B“ in deinem Schwerbehindertenausweis steht für „Begleitperson“. Das heißt, du kannst immer eine Begleitung dabeihaben, die dir zum Beispiel beim Ein- und Aussteigen hilft und auch im Notfall für dich da ist. Diese Person kann dann kostenfrei mit dir Bus und Bahn fahren, nach derzeitigem Stand auch in Fernverkehrszügen. Das gilt übrigens auch für viele Einrichtungen, wie Museen, Schwimmbäder oder Kinos – oft ist der Eintritt für die Begleitperson frei oder zumindest ermäßigt.