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Schwerbehinderung: Ab diesem Grad der Behinderung steht dir der Steuerfreibetrag zu

Steuerfreibetrag, Behindertenpauschbetrag, rückwirkende Steuererstattung: Das steht dir mit einem festgestellten Grad der Behinderung zu.

Hand hält Geldscheine
© canva.com

Steuerbescheid vom Finanzamt: Wie kriege ich meine Steuer-Rückerstattung schneller?

Finanzexperte Simon Neumann, auch bekannt als Finanznerd, gibt in diesem Video Tipps, wie du deine Steuer-Rückerstattung schneller bekommst.

Chronische Erkrankungen, seien sie psychischer oder körperlicher Natur, stellen Betroffene täglich vor neue Herausforderungen. Um Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) zumindest in Teilen zu entlasten, stehen ihnen diverse Leistungen zu. Dazu zählen auch finanzielle Hilfen, die in Form des Behindertenpauschbetrags gewährt werden. Wie hoch dieser ausfällt und was du tun musst, um ihn zu erhalten, erklären wir dir hier.

Warum gibt es den Behindertenpauschbetrag?

Der Behindertenpauschbetrag ist kein besonderer Vorteil für Menschen mit festgestelltem Grad der Behinderung, sondern soll lediglich ihre Finanzlast senken. Auch wenn wir in Deutschland über die Krankenkassen versichert sind, haben schwerbehinderte Personen oft enorme Zusatzausgaben. Das können Zuzahlungen für Medikamente sein, spezielle Nahrungsmittel, technische Hilfsmittel, Begleitpersonen und Kosten für ärztliche Leistungen, die nicht immer im Versicherungsumfang enthalten, aber nötig sind.

Das Einkommenssteuergesetz definiert den Behindertenpauschbetrag so:

„Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen (…) einen Pauschbetrag (…) geltend machen.“ (Paragraf 33b, EStG)

Ab welchem Grad der Behinderung steht mir dieser Steuerfreibetrag zu?

Der Behindertenpauschbetrag steht dir bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 zu. Mit steigendem GdB erhöht sich auch der Betrag zur steuerlichen Entlastung. Die Staffelungen kannst du in entsprechenden Tabellen einsehen. Für das Jahr 2024 sehen die Steuerfreibeträge für Schwerbehinderte folgendermaßen aus:

Die Staffelung des Behindertenpauschbetrags richtet sich je nach Grad der Behinderung. Quelle: schwerbehindertenausweis.de

Steuerlicher Nachteilsausgleich: Das musst du beachten

Wenn du einen Schwerbehindertenausweis besitzt oder einen festgestellten Grad der Behinderung hast, kannst du also auf finanzielle Unterstützungen zählen. Dabei kannst du jedoch immer nur den höchsten Pauschbetrag anfordern – das heißt, wenn du zusätzlich zum GdB ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis hast, kannst du diese Beträge nicht addieren, sondern es gilt der höhere Betrag.

Übrigens: Der Behindertenpauschbetrag umfasst zwar die zusätzlichen Belastungen im Alltag, aber nicht deine Fahrtkosten. Diese kannst du weiterhin separat in deiner Steuererklärung angeben.

Behindertenpauschbetrag in die Steuererklärung eintragen

Mit deinem Grad der Behinderung kannst du den entsprechenden Steuerfreibetrag im jeweiligen Abschnitt auf der „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ angeben. Das Finanzamt berechnet dann anhand deiner Angaben den passenden Pauschbetrag. Zusätzlich musst du deinen GdB nachweisen, zumindest wenn du die steuerliche Entlastung zum ersten Mal in dieser Höhe in Anspruch nehmen möchtest. Dafür fügst du einfach eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises oder des Festsetzungsbescheids über deinen GdB vom zuständigen Versorgungsamt an.

Das Finanzamt ermittelt den richtigen Behindertenpauschbetrag für deinen Grad der Behinderung anhand deiner Angaben. Quelle: pflege.de

Grad der Behinderung rückwirkend beim Finanzamt melden?

Das geht! In einigen Fällen wird der Grad der Behinderung rückwirkend festgestellt. Dann kannst du diese Information auch nachträglich an dein zuständiges Finanzamt vermitteln. Manchmal wird der GdB angepasst oder ein Merkzeichen hinzugefügt, sodass sich dein Behindertenpauschbetrag entsprechend ändert. Dafür lässt du dir vom Versorgungsamt, das deinen Fall bearbeitet, bescheinigen, seit wann dieser neue Festsetzungsbescheid gilt. Mit dieser Bescheinigung kannst du dich dann ans Finanzamt wenden.

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