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Gibt es eine unbefristete Krankschreibung? Das bedeutet die AU „bis auf Weiteres“

Sicher hast du schon einmal davon gehört, dass man eine Krankschreibung bei Bedarf mit einer sogenannten Folgebescheinigung verlängern kann. Aber kann man auch ohne Enddatum krankgeschrieben werden?

AU Erst- und Folgebescheinigung auf rosa Papier
© canva.com

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Wenn es um die eigene Gesundheit geht, möchtest du in unsicheren Situationen einfach Klarheit. Insbesondere bei längeren Erkrankungen ist die Frage nach einer unbefristeten Krankschreibung absolut berechtigt. Schließlich kann es anstrengend sein, alle zwei Wochen um eine Verlängerung zu bitten. Doch gibt es überhaupt eine zeitlich unbegrenzte Krankschreibung? Und was bedeutet es, wenn auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „bis auf Weiteres“ steht? In diesem Artikel klären wir die rechtliche Lage und deine Möglichkeiten.

Das bedeutet „bis auf Weiteres“ bei einer Krankschreibung

Du hast vielleicht schon einmal den Ausdruck „bis auf Weiteres“ auf einer Krankschreibung gesehen. Dabei handelt es sich um eine Formulierung, die Ärzt:innen manchmal verwenden, um anzuzeigen, dass die Arbeitsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum besteht und sie derzeit keinen konkreten Endtermin nennen können. Dennoch ist auch hier Vorsicht geboten: Eine Krankschreibung „bis auf Weiteres“ ist nicht unbefristet.

Lesetipp: Krankschreibung und ein schlechtes Gewissen? Schluss mit Schuldgefühlen

Die Plattform arbeitsrechte.de fasst die geltenden Regelungen zur maximalen Dauer von Krankschreibungen zusammen und erklärt, dass grundsätzlich der Arzt oder die Ärztin über den angemessenen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit entscheidet. Allerdings muss das medizinische Fachpersonal sich an die sogenannten Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) halten:

Diese besagen in § 5 Absatz 4 AU-RL: „Die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit soll nicht für einen mehr als zwei Wochen im Voraus liegenden Zeitraum bescheinigt werden. Ist es aufgrund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs sachgerecht, kann die Arbeitsunfähigkeit bis zur voraussichtlichen Dauer von einem Monat bescheinigt werden.“

Doch was passiert, wenn eine chronische Krankheit vorliegt und keine Aussicht auf Besserung besteht?

Das gilt bei chronischen Erkrankungen

Chronische Erkrankungen oder schwere Verletzungen können dazu führen, dass du über Monate oder sogar Jahre arbeitsunfähig bist. In solchen Fällen stellt der Arzt oder die Ärztin in regelmäßigen Abständen, meist alle paar Wochen, eine neue Krankschreibung aus. Das bedeutet jedoch, dass auch hier keine „unbefristete“ Bescheinigung ausgestellt wird, sondern die Arbeitsunfähigkeit kontinuierlich überprüft und bestätigt werden muss.

Ein wichtiger Punkt hierbei: Wenn dein Arzt oder deine Ärztin feststellt, dass du dauerhaft nicht in der Lage sein wirst, deinen Beruf auszuüben, geht es über die Krankschreibung hinaus. Hier könnten Betroffene eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Doch das ist ein langer Prozess, der gut vorbereitet sein muss und verschiedene Voraussetzungen erfordert. Lasse dich hierzu am besten auch von deinem Arzt/deiner Ärztin beraten.

Wer zahlt bei einer langfristigen Krankschreibung?

Die finanzielle Absicherung während einer Krankschreibung dürfen wir nicht vergessen. Als Arbeitnehmer:in erhältst du in den ersten sechs Wochen der Krankschreibung dein normales Gehalt weiter – das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz greift hier. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttoverdienstes, aber maximal 90 % des Nettoverdienstes. Wichtig zu wissen: Krankengeld wird höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.

Wenn abzusehen ist, dass du länger als diese 78 Wochen arbeitsunfähig bleibst, solltest du dich rechtzeitig mit der Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen, um über mögliche weitere finanzielle Hilfen, wie die Erwerbsminderungsrente, informiert zu werden. Auch eine Umschulung oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen können in solchen Fällen eine Option sein.

Warum gibt es keine unbefristete Krankschreibung?

Der Grund für die fehlende Möglichkeit einer unbefristeten Krankschreibung liegt in der rechtlichen Absicherung. Ärzt:innen und Krankenkassen sind verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob eine Arbeitsunfähigkeit tatsächlich weiterhin besteht. Eine unbefristete Krankschreibung würde diese Überprüfung unterlaufen und könnte zu Missbrauch führen. Deswegen ist es wichtig, dass eine Krankschreibung immer für einen konkreten Zeitraum ausgestellt wird, auch wenn dieser immer wieder verlängert werden kann.

Fazit: „Bis auf Weiteres“ heißt nicht unbefristet

Eine unbefristete Krankschreibung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Auch wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „bis auf Weiteres“ ausgestellt ist, bedeutet das lediglich, dass die genaue Dauer noch nicht absehbar ist. Bei längerfristigen Erkrankungen hilft dir dein Arzt oder deine Ärztin beziehungsweise die Krankenkasse weiter und berät dich zu den nächsten Schritten.

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