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Unfall im Fitnessstudio? In diesem Fall kannst du Schadensersatz verlangen

Zwischen Hantelbank, Trainingsgeräten und schweren Gewichten lauert großes Verletzungspotenzial. Wer haftet im Schadensfall?

Frau liegt auf dem Boden im Fitnessstudio
© canva.com

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Das Training im Fitnessstudio gehört für viele zur täglichen Routine. Insbesondere in der kälteren Jahreszeit bietet es eine tolle Alternative zum Outdoor-Sport. Doch wenn viele Menschen mit schwerem Eisen auf engem Raum trainieren oder sich an Geräten verausgaben, steigt auch das Unfallrisiko. Egal, wie gut man aufpasst: Es kann immer etwas passieren. Aber wer haftet, wenn du dich im Fitnessstudio verletzt? Wir haben uns die Rechtslage genauer angeschaut.

So schnell passieren Unfälle im Fitnessstudio

Gerade wenn das Fitnessstudio gut besucht ist, kann es schnell passieren, dass man über eine Matte stolpert oder von einer Hantel getroffen wird. Wer an Geräten mit schwerem Gewicht trainiert, vertraut darauf, dass dieses voll funktionsfähig ist. Doch was, wenn beispielsweise ein Zugseil reißt oder die Beinpresse klemmt und das gesamte Gewicht plötzlich auf den Körper prallt? Hier kann es zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Und dann gilt es genau zu prüfen: Wer trägt die Schuld am Unfall und haftet für den Schaden?

Diese Pflichten haben Studiobetreiber:innen

Natürlich müssen sich die Betreiber:innen von Fitnessstudios absichern und Vorkehrungen zur Unfallvermeidung treffen. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass das Fitnessstudio eine Gefahrenquelle darstellt und daher müssen die Betreiber:innen eine sogenannte Verkehrssicherungs- und Aufklärungspflicht erfüllen. Als grobe Orientierung zur aktuellen Rechtslage laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) können diese Punkte dienen:

  • Fitnessstudiobetreiber:innen sind dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, die ein umsichtiger und verständiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren.
  • Ein Haftungsausschluss oder der Ausschluss der Haftung für Personenschäden ist nicht möglich (§ 309 Nr. 7a BGB).
  • Bei Studios ohne durchgehend anwesendes Personal muss sowohl in der Werbung als auch im Mitgliedschaftsvertrag deutlich kommuniziert werden, dass kein Personal und damit auch keine Betreuung vorhanden ist.
  • Die Räumlichkeiten und Geräte im Fitnessstudio sollten mehrmals täglich kontrolliert werden, um Verletzungsgefahren zu minimieren und sich selbst abzusichern.

Hier muss das Fitnessstudio zahlen

Für dich als Mitglied im Fitnessstudio bedeutet das einfach ausgedrückt: Die Betreiber:innen müssen dafür sorgen, dass ihre Geräte regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion und Sicherheit überprüft werden. Sind Maschinen alt oder in heruntergekommenem Zustand und du verletzt dich, weil beispielsweise ein Zugseil während deiner Übungsausführung reißt, dann muss das Fitnessstudio haften.

Dieses Urteil fällte auch das Landgericht Coburg: Ein Mitglied verletzte sich beim Training am Kabelzug, weil das Zugseil riss. Der Betreiber musste Schadensersatz wegen „fahrlässiger Pflichtverletzung“ leisten.

Auch Umkleiden, Duschen und Saunabereiche müssen von den Betreiber:innen des Fitnessstudios so gepflegt und konzipiert sein, dass keine Stolperfallen oder sonstige Gefahrenquellen vorhanden sind.

Eigenverantwortung: Auch die Mitglieder haben Pflichten

Auch du als trainierendes Mitglied im Fitnessstudio hast allerdings die Pflicht zur Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass du Geräte und andere Trainingsutensilien nicht zweckentfremdet nutzt und beispielsweise waghalsige Kunststücke auf dem Laufband absolvierst.

Übrigens: Das Fitnessstudio ist nicht verpflichtet, die sachgerechte Nutzung der Geräte dauerhaft zu überwachen oder dir eine Einweisung in jedes einzelne Gerät zu geben. Es genügt der Hinweis, dass du Geräte nur nach erfolgter Einweisung durch einen geschulten Trainer benutzen darfst. Zur Eigenverantwortung zählt laut Gesetz nämlich, dass du ohne diese Einweisung auf die Nutzung der Geräte verzichtest.

Ein Beispiel aus der Praxis bietet ein Fall, in dem Trainierende sich bei der Nutzung des Laufbandes – ohne Einweisung – sogar Knochenbrüche zugezogen haben. Da das Fitnessstudio auf die nötige Einweisung hingewiesen hatte, wurde eine Schadensersatzforderung abgelehnt.

So machst du Schadensersatzansprüche geltend

Hast du einen Unfall im Fitnessstudio, ist es wichtig, von Beginn an richtig zu handeln, um später Schadensersatzansprüche stellen zu können. Wir haben dir die wichtigsten Schritte für den Ernstfall zusammengefasst:

  1. Mache Fotos vom Unfallort (Mangelhaftes Gerät, Stolperfalle in den Umkleiden, etc.) und suche dir Zeugen, die deine Aussage stützen können. Am besten fertigst du auch ein Unfallprotokoll an.
  2. Lasse dich schnellstmöglich ärztlich untersuchen und dir die Verletzungen quittieren.
  3. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kontaktiere diese unbedingt, bevor du bei den Betreiber:innen Ansprüche stellst.
  4. Danach kannst du unter Angabe einer angemessenen Frist eine sogenannte Schadenseinstandspflicht beim Fitnessstudio einfordern.
  5. Reagiert das Studio nicht oder nicht innerhalb deiner gesetzten Frist, kannst du Klage beim zuständigen Gericht erheben.

Bevor du Ansprüche stellst oder gar Klage einreichst, lasse dich unbedingt zuvor rechtssicher beraten und prüfe vorab, ob wirklich kein Eigenverschulden vorliegt.

Gut zu wissen: Die Nutzungsverträge mancher Fitnessstudios sind mit einem sogenannten Haftungsausschluss versehen, mit dem sich die Betreiber:innen vor Schadensersatzklagen schützen möchten. Laut § 309 Nr. 7a BGB ist ein solcher Ausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen allerdings unwirksam.

Quellen: Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch

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