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Adressänderung beim BAföG: Diese Fehler kosten dich Geld

Du bist umgezogen und beziehst BAfÖG? Welcher Fehler dir bei der Adressänderung nicht passieren darf, liest du hier.

Studentin steht in der Universitätsbibliothek und sucht ein Buch.
© Getty Images/Anastasiia Krivenok

Studium & Job: So viel darfst du als Student verdienen!

Du willst oder musst neben dem Studium arbeiten, aber hast keine Ahnung, wie viel du eigentlich verdienen darfst? Hier erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt und wie viel du wirklich verdienen darfst.

Ein Studium ist stressig genug: Prüfungen, Hausarbeiten und die Organisation des Alltags – und mittendrin gibt es noch bürokratische Aufgaben wie die Adressänderung beim BAföG. Dabei unterläuft vielen hierbei ein entscheidender Fehler. Welcher das genau ist und wie du ihn vermeidest, liest du hier.

Adressänderung beim BAföG: Das gilt es zu beachten

Ob vor oder während des Studiums: Umzüge sind unter Studierenden keine Seltenheit. An und für sich ist daran nichts auszusetzen. Doch wer BAföG bezieht, sollte seine neue Meldeadresse dem BAföG-Amt umgehend mitteilen. Wird dies versäumt, kann es für Betroffene teuer werden. Denn was viele nicht wissen: Im Falle der Nichterreichbarkeit ermittelt das BAföG-Amt die Adresse des Betroffenen über das Einwohnermeldeamt. Die Kosten, die für diese Prozedur anfallen, müssen anschließend vom Betroffenen getragen werden, wie meinbafoeg.de berichtet.

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Dabei können die Kosten für die Abfrage der Adresse beim Einwohnermeldeamt je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. So liegen diese in den meisten Fällen zwischen 4 bis 20 Euro.

So teilst du dem Amt deine Adresse mit

Auch wenn 4 bis 20 Euro nicht die Welt sind. Gerade Studierende, die ohnehin oftmals knapp bei Kasse sind, kann man die Unkosten vermeiden, indem man die neue Adresse dem BAföG-Amt mitteilt. Dafür gibt es drei unkomplizierte Möglichkeiten:

  1. Du kannst eine formlose E-Mail oder Brief an sein zuständiges BAföG-Amt schicken. In dem Schreiben gibst du die neue Meldeadresse an und teilst mit, seit wann du dort wohnst.
  2. Alternativ kann man aber auch den Vorabdruck „Änderungsmitteilung“ benutzen. Dieser ist in der Regel auf der Webseite des zuständigen BAföG-Amts zu finden. Einfach ausdrucken und einreichen.
  3. In vielen Bundesländern kann das zuständige BAföG-Amt auch über das Portal „BAföG digital“ über die neue Anschrift informieren.

Hinweis: Unabhängig davon, für welchen Kommunikationsweg man sich entscheidet, muss immer eine Kopie des Mietvertrags beigefügt werden.

Adressänderung beim BAföG: Dieser Fehler passiert vielen

Nach dem Abschluss des Studiums rückt das BAföG bei vielen in den Hintergrund. Schließlich gehört das Studium nun der Vergangenheit an und der Blick richtet sich Richtung Arbeitsmarkt und Jobsuche. Viele ziehen dabei für den ersten Job in eine neue Stadt. Und genau dann begehen viele BAföG-Beziehende einen entscheidenden Fehler.

Es ist allgemein bekannt, dass nach ungefähr fünf Jahren nach Abschluss des Studiums die BAföG-Rückzahlung fällig ist. Jedoch sind hierfür nicht die BAföG-Ämter zuständig, sondern das Bundesverwaltungsamt. Was viele jedoch nicht wissen: Die BAföG-Ämter teilen dem Bundesverwaltungsamt nur einmal die Anschrift des BAföG-Beziehenden mit.

Für Betroffene, die in dieser Zeit die Anschrift gewechselt haben, bedeutet dies: Es liegt jetzt in ihrer Verantwortung, dem Bundesverwaltungsamt die neue Adresse mitzuteilen. Geschieht dies nicht und das Bundesverwaltungsamt muss die Adresse beim Einwohnermeldeamt abfragen, werden 25 Euro fällig. In Anbetracht dessen sollte man immer dafür sorgen, dass das Bundesverwaltungsamt über die aktuelle Anschrift verfügt.

Tipp: Die Adresse kann man dem Bundesverwaltungsamt ganz einfach online mitteilen.

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