Bisher gibt es in Deutschland keine Obergrenze für Barzahlungen mit Scheinen und Münzen. Doch dies wird sich in Zukunft nun ändern. Mit dieser Maßnahme möchte die Europäische Union gegen Geldwäsche vorgehen. Was genau geplant ist und wie hoch die Bargeld-Obergrenze genau ausfallen soll , erfährst du hier.
EU beschließt Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro
Einkäufe mit einem Betrag über 10.000 Euro dürfen zukünftig innerhalb der Europäischen Union nicht mehr in bar beglichen werden. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich auf diese Obergrenze verständigt, um verstärkt gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Umgehung von Sanktionen vorzugehen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, eine niedrigere Höchstgrenze festzulegen. Dennoch bleibt die 10.000-Euro-Grenze als allgemeiner Standard bestehen.
In Deutschland gibt es bisher keine festgelegte Grenze für Barzahlungen mit Scheinen und Münzen. Bei Beträgen über 10.000 Euro müssen jedoch Identität und Herkunft des Geldes nachgewiesen werden. Die Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Informationen zu erfassen und aufzubewahren.
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Finanzermittlungsstellen erhalten mehr Befugnisse
Die neuen EU-Regeln zielen darauf ab, die Vorschriften innerhalb der Union umfassend zu harmonisieren, so die offiziellen Mitteilungen der beteiligten Länder. Der Fokus liegt darauf, potenzielle Schlupflöcher zu schließen, die von Kriminellen genutzt werden könnten, um illegale Erlöse zu waschen oder terroristische Aktivitäten über das Finanzsystem zu finanzieren.
Die Finanzermittlungsstellen, darunter der deutsche Zoll, erhalten durch die neuen Gesetze erweiterte Befugnisse. Dies ermöglicht eine intensivere Analyse von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsfällen sowie die Befugnis, verdächtige Transaktionen auszusetzen. Diese Maßnahmen sollen die Wirksamkeit der Finanzkriminalitätsbekämpfung in der EU stärken.
Regeln gelten auch für Profifußball, Luxusgüter & Kryptowährungen
Neue Vorschriften verlangen von Banken, Spielcasinos, Händlern von Luxusgütern, Edelmetallhändlern und Kryptowährungsanbietern, ihre Kunden ab bestimmten Beträgen zu überprüfen und verdächtige Aktivitäten zu melden. Unter bestimmten Bedingungen könnten auch Profifußballvereine und -agenten dazu verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Die formelle Annahme dieser Vereinbarung steht noch aus und muss sowohl vom Parlament als auch vom Rat erfolgen. Die geplanten Regelungen sollen nach Angaben des Parlaments grundsätzlich drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten wirksam werden.
Quellen: Tagesschau und Handelsblatt