Das Bürgergeld bleibt in der Politik ein heiß diskutiertes Thema. Nun mischt sich Bundesfinanzminister Christian Lindner wieder in die Debatte ein und möchte einer bestimmten Personengruppe den Anspruch auf die Sozialleistung entziehen. Wer betroffen ist und welche Gründe Lindner für diese Maßnahme anführt, erfährst du hier.
Diesen Personen möchte Lindner das Bürgergeld entziehen
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant, einen neuen Rechtsstatus für geflüchtete Menschen aus der Ukraine einzuführen und ihnen das Bürgergeld zu entziehen. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche erklärte er, dass dies dazu dienen solle, die Ausgaben für das Bürgergeld zu senken und mehr Empfänger in den Arbeitsmarkt zu bringen.
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Stattdessen zieht der Finanzminister in Betracht, anstelle des Bürgergeldes eine Kombination aus den Leistungen für Asylbewerber:innen und den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des Bürgergeldes anzubieten.
Das würde bedeuten, dass ukrainische Asylbewerber:innen weiterhin kein Asylverfahren durchlaufen müssten, jedoch nicht automatisch Anspruch auf das Bürgergeld hätten, das darauf abzielt, ein sozioökonomisches Existenzminimum zu sichern und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Arbeit zu fördern.
Wohnkosten sollen pauschal übernommen werden
Der Finanzminister plant zudem, weitere Elemente des Bürgergeldes zu reformieren. So sollen Bürgergeld-Empfänger:innen ihre Wohnkosten künftig pauschal und nicht basierend auf den tatsächlichen Ausgaben erstattet bekommen. „Dann können die Leistungsempfänger entscheiden, ob sie eine kleinere Wohnung beziehen und wie sie heizen“, erklärte Lindner gegenüber der Wirtschaftswoche. „Ich glaube, dass wir hier Milliarden Euro einsparen können“, so der Finanzminister.
Zurzeit übernehmen die Kommunen innerhalb regional angepasster Vorgaben die Kosten für Miete und Heizung von Bürgergeldempfänger:innen und deren Familien. Dabei erhalten sie Unterstützung vom Bund.
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