Wer Bürgergeld empfängt, muss viele Dinge nicht selbst zahlen, da das Jobcenter diese Kosten übernimmt. Dazu zählt zum Beispiel auch die Finanzierung der Miete. Es gibt jedoch auch ungewöhnliche Ausgaben, die das Jobcenter tatsächlich finanzieren muss. Worum es sich dabei handelt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Diese Kosten übernimmt das Jobcenter:
Diese Kosten übernimmt das Jobcenter für Bürgergeldempfänger
Bürgergeld soll jedem Menschen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ sichern, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Da es für viele Bürgergeldempfänger:innen gar nicht möglich ist, sich selbst eine die Miete einer Wohnung geschweige denn die Nebenkosten zu finanzieren, werden diese vom Jobcenter übernommen. Auch die Heizkosten sowie Teile der Einrichtungsgegenstände werden in vielen Fällen übernommen.
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Warum das Jobcenter auch diese ungewöhnlichen Kosten übernehmen muss
Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch andere eher ungewöhnliche Kosten, die das Jobcenter sogar übernehmen muss. Die Rede ist von den Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz – und das, obwohl die betroffenen Bürgergeldempfänger:innen oftmals gar kein eigenes Auto besitzen.

Das Problem liegt nämlich darin, dass diese Stellplätze oft Teil eines Mietvertrages sind und somit an die entsprechende Wohnung geknüpft sind. Wenn die Leistungsempfänger:innen diese Wohnung nun mieten möchten und das Jobcenter für die Kosten aufkommen soll, so wird der Stellplatz oder die Garage einfach mitgemietet. Das Jobcenter muss diese Kosten jedoch nur dann übernehmen, wenn die Miete insgesamt noch als angemessen eingestuft wird.
Fazit: Stellplätze müssen nicht untervermietet werden
Jetzt könnte man meinen, dass die Mieter:innen der Wohnung dann dazu verpflichtet sind, einen solchen ungenutzten Stellplatz an eine andere Person unterzuvermieten, um somit die Kosten für das Jobcenter zu senken. Das Gesetz schreibt das jedoch nicht vor.
Falls du Bürgergeld beziehst und die Kosten für einen Stellplatz oder eine Garage bisher immer selbst getragen hast, kannst du dich einfach an das zuständige Jobcenter wenden.