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Bürgergeld: Unwilligen wurde 2023 öfter das Geld gekürzt

Im vergangenen Jahr wurden die Leistungen im Bürgergeld durch die Jobcenter vermehrt vorübergehend gekürzt. Das sind die Gründe.

Auf einem gelben Schild steht das Wort
© IMAGO/Shotshop

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Nur ein geringer Anteil der Bürgergeldempfänger in Deutschland ist betroffen, dennoch haben die Jobcenter bei dieser Gruppe im Vergleich zum Vorjahr die Leistungen etwas häufiger gekürzt. Welche Gründe dahinter stecken, erfährst du hier. Alle Details.

Jobcenter kürzen öfter Leistungen im Bürgergeld

Die Jobcenter griffen im vergangenen Jahr vermehrt zu Maßnahmen, um vorübergehend Leistungen im Bürgergeld zurückzuhalten. Dies geschah, weil einige Empfänger:innen Termine nicht wahrnahmen oder die Aufnahme einer Beschäftigung ablehnten. Laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) war dies jedoch nur bei einer geringen Minderheit von 2,6 Prozent aller Leistungsberechtigten der Fall.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 226.008 Leistungsminderungen verhängt, was einem Anstieg um 77.520 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Davon waren 128.415 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betroffen. Etwa 80% der Kürzungen erfolgten aufgrund von nicht wahrgenommenen Terminen.

Zwischen Februar und Dezember wurden insgesamt 15.477 Leistungsminderungen ausgesprochen, weil Personen sich weigerten, eine Arbeit anzunehmen oder eine Qualifizierungsmaßnahme fortzuführen. Für den Monat Januar liegen keine genauen Angaben zu den Gründen vor.

Leistungen dürfen um 30 Prozent reduziert werden

Gemäß den geltenden Gesetzen können die Leistungen um bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs gekürzt werden, ohne die Kosten für Miete und Heizung zu beeinträchtigen. Dabei erfolgt die Reduzierung gestaffelt: So erfolgt bei der ersten Pflichtverletzung eine Kürzung des Regelbedarfs um zehn Prozent für einen Monat, bei der zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten um 30 Prozent für drei Monate.

Seit März 2024 wurde eine neue Regelung eingeführt, die es ermöglicht, den Regelbedarf für bis zu zwei Monate komplett zu entziehen. Diese Regelung betrifft Personen, die als Totalverweigerer:innen eingestuft werden, da sie wiederholt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern verweigern und zumutbare Arbeitsangebote ablehnen.

Quellen: Rheinische Post