Die Hinterbliebenenrente, auch als Witwenrente bezeichnet, soll den Ehepartner eines Verstorbenen finanziell absichern und ihm eine gewisse Stabilität bieten. Doch was passiert mit ihr, wenn man nach dem Tod des Partners bzw. der Partnerin wieder heiratet? Endet dann die lebensnotwendige Rentenzahlung? Wir haben alle wichtigen Informationen.
Witwenrente: Das passiert mit ihr, wenn man wieder heiratet
Die Regelung ist eindeutig formuliert: „Wer als Witwe oder Witwer erneut den Bund der Ehe eingeht, verliert seinen Anspruch auf die Hinterbliebenenrente“, heißt es auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Doch es gibt einen Ausnahmefall, der diese Regel außer Kraft setzt. So können verwitwete Menschen eine erneute Heirat eingehen, allerdings nur rein kirchlich, ohne ihren Anspruch auf die Witwenrente zu verlieren.
Erst wenn sie eine standesamtliche Eheschließung vornehmen, verlieren sie die Hinterbliebenenrente aus ihrer früheren Ehe. Seit 2009 ist es in Deutschland möglich, eine Eheschließung ohne vorherige Trauung beim Standesamt vorzunehmen. Dennoch ist Vorsicht geboten: Sollte der neue Ehepartner nach einer rein kirchlichen Trauung versterben, besteht auch kein neuer Anspruch auf Witwenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung.
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So kannst du deine Witwenrente trotz Heirat zurückbekommen
Wenn du dich nach dem Tod deines ersten Partners entscheidest, wieder standesamtlich zu heiraten, entfällt zwar die Witwenrente, aber du hast die Möglichkeit, eine Rentenabfindung zu erhalten. Dabei ist diese satte 24-mal höher als die monatliche Hinterbliebenenrente.
Um den genauen Betrag zu berechnen, wird die durchschnittliche Witwenrente der letzten zwölf Monate als Grundlage genommen. Sobald du der Rentenversicherung die Heiratsurkunde vorlegst, bekommst du die Rentenabfindung ausgezahlt. Das bedeutet, dass du einen finanziellen Ausgleich für den Verlust der Witwenrente erhältst. Nicht schlecht, oder?
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, rentenbescheid24.de und ihre-vorsorge.de