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Weihnachtsgeld: Wer alles Anspruch auf die Sonderzahlung hat

Für viele Menschen fühlt es sich an wie eine vorzeitige Bescherung: das Weihnachtsgeld. Doch nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Glück, in den Genuss dieser beliebten Jahressonderzahlung zu kommen. Wer Anspruch hat, erfährst du hier.

Eine Frau hält 50-Euro-Scheine in der Hand. Im Hintergrund liegt Tannengrün.
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Nun ist es bald wieder soweit: Rund mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer:innen dürfen sich über ein großzügiges Weihnachtsgeld freuen, das die besinnlichen Feiertage verschönern soll. Allerdings hat nicht jede:r Arbeitnehmer:in das Glück, die begehrte Jahressonderzahlung zu erhalten, denn es gibt keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld. Doch in bestimmten Fällen kann sich ein Anspruch ergeben. Aber unter welchen Bedingungen? Wir verraten dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Weihnachtsgeld – wer hat Anspruch?

Leider müssen wir dich enttäuschen, denn nicht jede:r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf Weihnachtsgeld, da ein genereller gesetzlicher Anspruch nicht existiert. Das bedeutet, dass die Auszahlung von Weihnachtsgeld nicht verpflichtend ist. Das gilt übrigens auch für jegliche Form von Gratifikationen, also spezielle Sonderzahlungen des Arbeitgebers.

Lesetipp: Wann das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird

Dein Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung besteht nur dann, wenn sie ausdrücklich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung zugesichert wird. Dabei bleibt dieser Anspruch wirtschaftlich schwachen Jahren wie zuletzt in der Corona- oder Energiekrise bestehen. Wenn dein Arbeitsvertrag diese Zusage nicht enthält, hast du auch keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Wann du einen Anspruch auf Weihnachtsgeld einfordern kannst

Wenn dein:e Chef:in jedoch beschließt, einigen Kolleginnen und Kollegen eine Weihnachtsgratifikation zu zahlen, dann kannst du für alle Angestellten eine Auszahlung der Sonderzahlung einfordern. Das Ganze beruht in diesem Fäll nämlich auf dem Prinzip der Gleichbehandlung.

Aber hier wird’s noch spannender – du kannst auch außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen auf eine zusätzliche Zahlung hoffen. Selbst wenn im Arbeitsvertrag nichts dazu steht, kann dein Arbeitgeber jederzeit freiwillige Sonderzahlungen leisten. Wenn Weihnachtsgeld bereits mehrmals ausgezahlt wurde, kann es sogar zur Verpflichtung werden, selbst wenn es nicht vertraglich festgehalten ist. Hier tritt die spezielle Regelung der betrieblichen Übung in Kraft.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Weihnachtsgeld zu erhalten

In den meisten Fällen ist eine sechsmonatige Betriebszugehörigkeit Voraussetzung für die Auszahlung der Sonderzahlung. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter:innen, nachdem sie die Probezeit erfolgreich abgeschlossen haben, vollständigen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Konditionen haben. Es besteht jedoch auch die Option, dass einige Angestellte von der Auszahlung des Weihnachtsgeldes ausgenommen werden können. Dies kann beispielsweise aus folgenden Gründen geschehen:

  • Überdurchschnittliche Fehlzeiten, etwa wegen Krankheit
  • Unkündbares Arbeitsverhältnis
  • Ein deutlich höherer Verdienst
  • Der Erhalt von anderen Bonuszahlungen
  • Das Arbeitsverhältnis ruht zurzeit

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Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus?

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn die genaue Höhe des Weihnachtsgeldes ist in den meisten Fällen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen festgelegt. Allerdings hat sich mittlerweile der Konsens etabliert, dass deine weihnachtliche Sonderzahlung als fester Prozentsatz von deinem jeweiligen Monatslohn berechnet wird. Dieser Prozentsatz kann je nach deiner individuellen Betriebszugehörigkeit unterschiedlich hoch sein. Eine mögliche Staffelung könnte daher wie folgt aussehen:

  • Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit beträgt das Weihnachtsgeld 25%
  • Nach zwölf Monaten 35%
  • Nach 24 Monaten 45%
  • Nach 36 Monaten 55%

Die genannten Prozentsätze dienen lediglich als Orientierungshilfe, da es keine gesetzlichen Vorschriften zur Festlegung der Höhe des Weihnachtsgeldes gibt. Wenn der Arbeitgeber die Sonderzahlung freiwillig gewährt, steht es ihm frei, den Betrag nach eigenem Ermessen festzulegen.

Weihnachtsgeld muss versteuert werden

Aber die Freude über das Weihnachtsgeld ist oft nur von kurzer Dauer. Denn viele wissen nicht, dass die weihnachtliche Sonderzahlung voll versteuert werden muss. Denn das Weihnachtsgeld zählt nicht als Arbeitslohn, sondern fällt unter die Kategorie der sogenannten sonstigen Bezüge. Die Lohnsteuer für solche Einmalzahlungen wird anhand einer Jahreslohnsteuertabelle berechnet, um die steuerliche Progression abzumildern.

Zusätzlich werden vom Weihnachtsgeld auch Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen. Das bedeutet, dass von der großzügigen Sonderzahlung meist weniger übrigbleibt, als du ursprünglich erwartet hattest.