Wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin stirbt, ist dies immer ein tragischer Verlust für die Hinterbliebenen. Neben dem Schmerz über den Verlust tauchen oft auch finanzielle Ängste auf. Die gesetzliche Rentenversicherung gewährt dem überlebenden Ehepartner eine Witwenrente, um zumindest finanzielle Sorgen ein wenig zu mildern. Aber wird es diese Leistung in Zukunft noch geben? Denn nach Meinung der Ökonomin Monika Schnitzer sollte die Witwenrente längst abgeschafft sein. Hier sind ihre Gründe.
Witwenrente: Diesen drastischen Vorschlag hat die Expertin
Die große Babyboomer-Generation steht kurz vor dem Renteneintritt. Mit dem Wegfall der vielen Arbeitskräfte droht der Wirtschaft in Deutschland ein massiver Fachkräftemangel und dem Rentensystem eine gewaltige Belastung. Aus diesem Grund setzt sich Monika Schnitzer, eine Ökonomin und Vorsitzende der Wirtschaftsweisen, für die Abschaffung der sogenannten Witwenrente ein, wie der Spiegel berichtet.
„Die gegenwärtige Regelung mindert die Anreize, eine eigene Erwerbstätigkeit aufzunehmen“, erläutert die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen. Darüber hinaus würden einzelne Beitragszahler:innen zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Personen beitragen, die selbst nicht in das System einzahlen, so Schnitzer.
Anstelle der derzeitigen Form schlägt sie das sogenannte Rentensplitting als alternative Regelung vor. Nach der Eheschließung werden die erworbenen Rentenansprüche beider Partner:in hälftig aufgeteilt. Im Falle des Todes des Partners bzw. der Partnerin erhält der/die Hinterbliebene daher die Hälfte der gemeinsam erworbenen Ansprüche sowie die Ansprüche, die vor der Ehe erworben wurden.
Rentensplitting vs. Witwenrente – Darin liegt der Unterschied
Das Rentensplitting ermöglicht eine gleichmäßige Aufteilung der Rentenansprüche, die während einer Ehe oder Lebensgemeinschaft erworben wurden. Bei Tod des Partners bzw. der Partnerin erhält der/die Hinterbliebene 50 Prozent der gemeinsamen Ansprüche sowie seine/ihre eigenen Ansprüche aus der Zeit vor der Ehe. Wenn ein Partner bzw. eine Partnerin keine Beiträge geleistet hat, gibt es im Falle des Ablebens keine zusätzlichen Rentenzahlungen.
Diesem Modell steht die uns bekannte große und kleine Witwenrente gegenüber. Bei der großen Witwenrente erhält man 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners bzw. der verstorbenen Partnerin, die dieser/diese normalerweise erhalten hätte. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent. Diese Ansprüche gelten für die gesamten während des Lebens des Partners bzw. der Partnerin geleisteten Beiträge, selbst wenn keine eigenen Beiträge gezahlt wurden.
Aussage zur Abschaffung: Sorgt für hitzige Diskussionen
Der Sozialverband VdK lehnt die Forderung der Wirtschaftsweisen entschieden ab. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte gegenüber dem „Münchner Merkur“ und der „tz“, dass sie den Vorschlägen von Schnitzer zum flächendeckenden Rentensplitting „wirklich nichts abgewinnen“ könne. Sie betont, dass Witwenrenten nach wie vor ein wirksames Instrument im Kampf gegen Armut bei Frauen seien.
Bentele erklärte weiter: „Viele Frauen konnten und können aufgrund unfreiwilliger Teilzeitarbeit und unbezahlter Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben.“ Wenn die Rentenversicherung eine höhere Anzahl von Beitragszahlerinnen und ein höheres Rentenniveau für alle erreichen möchte, „müssen wir an anderen Stellen ansetzen“.
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Politiker:innen äußern ebenfalls Bedenken
Heftige Kritik folgte unmittelbar. Thorsten Frei, der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion im Bundestag, bezeichnete den Vorschlag als einen direkten „Angriff auf Familien“ gegenüber der Bild. Er äußerte den Eindruck, dass es hier weniger um die Stärkung des Wirtschaftsstandorts als vielmehr um die Durchsetzung abstruser gesellschaftspolitischer Vorstellungen gehe.
Doch auch andere Politiker:innen äußern Kritik. Wolfgang Kubicki, stellvertretender FDP-Bundestagsvorsitzender, äußerte in der Bild-Zeitung seine Besorgnis: „Die Vorstellung, die Witwenrente zu kürzen, verunsichert Millionen älterer Ehepaare, die ihre Lebensplanung auf die Zusage dieser Alterssicherung aufgebaut haben.“ Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete den Vorschlag ebenfalls als „Angriff auf Familien“ in einem Tweet.
Gender Pension Gap: Rente von Frauen ist 27,1 % niedriger als die von Männern
Frauen stehen in Sachen Einkommen nach wie vor schlechter da als Männer – und das gilt auch für die Rente. Wie das Statistische Bundesamt berichtet, erhielten Frauen ab 65 Jahren 2023 nur 18.663 Euro brutto jährlich, während Männer derselben Altersgruppe durchschnittlich 25.599 Euro brutto bekamen. Diese Einkünfte setzen sich aus Renten, Hinterbliebenenrenten und privater Vorsorge zusammen. Damit beträgt der sogenannte Gender Pension Gap laut dem Statistische Bundesamt 27,1 Prozent.
Dabei sind die Ursachen für das Einkommensgefälle im Alter sind vielfältig, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Dabei werden diese Gründe am häufigsten angeführt:
- Frauen arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Branchen als Männer.
- Sie sind öfter in Teilzeitstellen tätig.
- Frauen nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit.
- Sie sind seltener in Führungspositionen anzutreffen.
Um den Gender Pension Gap auszugleichen, sollten Frauen auf die Altersvorsorge achten. Was sie dabei beachten sollten, liest du in diesem Artikel: Altersvorsorge für Frauen – Tipps für finanzielle Absicherung.