Wer sich beruflich weiterbildet, investiert nicht nur in die eigene Karriere, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerliche Vorteile nutzen. Denn Fortbildungskosten sind in Deutschland als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar – und das kann sich finanziell auszahlen. Doch welche Fortbildungskosten lassen sich von der Steuer absetzen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wir klären alle diese Fragen.
Alles zum Thema „Fortbildungskosten“:
Was sind Fortbildungskosten?
Fortbildungskosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erweiterung oder Vertiefung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten stehen. Diese Kosten müssen einen klaren beruflichen Bezug aufweisen, um als Fortbildungskosten anerkannt zu werden. Sie sind beispielsweise absetzbar, wenn sie zur Sicherung oder Verbesserung der eigenen beruflichen Qualifikation dienen.
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Der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden, dass Fortbildungskosten grundsätzlich abzugsfähig sind, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (BFH, Urteil v. 22.6.2006, VI R 61/02, BFH/NV 2006 S. 1751).
Welche Fortbildungskosten können abgesetzt werden?
Grundsätzlich können Sie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Fortbildung entstehen, als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, wenn die Fortbildung beruflich bedingt ist. Zu den absetzbaren Kosten gehören laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. unter anderem:
- Kursgebühren: Die direkten Kosten für den Fortbildungskurs oder das Seminar.
- Reisekosten: Wenn die Fortbildung nicht am Wohnort stattfindet, kannst du Fahrtkosten (z. B. mit dem Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln), Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand absetzen.
- Arbeitsmittel: Alles, was du für die Fortbildung benötigst, wie Bücher, Computer, Software, Schreibmaterial oder spezielle Arbeitsgeräte.
- Verpflegungskosten: Bei einer Fortbildung mit Übernachtung kannst du bestimmte Verpflegungskosten geltend machen.
- Gebühren für Prüfungen: Falls eine Fortbildung mit einer Prüfung verbunden ist, sind auch die Prüfungsgebühren absetzbar.
Nicht absetzbar wären Fortbildungen, die keinen klaren beruflichen Bezug haben, wie etwa ein Hobbykurs oder Sprachkurse, die rein privat genutzt werden.
Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. folgende Kriterien erfüllt sein:
- Beruflicher Zusammenhang: Die Fortbildung muss in direktem Zusammenhang mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit stehen.
- Nachweis der Kosten: Rechnungen, Quittungen oder Teilnehmerbescheinigungen sollten sorgfältig aufbewahrt werden.
- Keine Erstattung durch den Arbeitgeber: Falls der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, können sie nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

Wie werden Fortbildungskosten abgesetzt?
Fortbildungskosten können als Werbungskosten (bei Angestellten) oder Betriebsausgaben (bei Selbstständigen) in der Steuererklärung angegeben werden. Arbeitnehmer:innen tragen die Kosten in der Anlage N ein, um sie von ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen.
Selbstständige und Freiberufler:innen geben die Fortbildungskosten in der Anlage EÜRoder Anlage S an, um ihre Steuerlast zu mindern. In beiden Fällen sollten die entsprechenden Belege vorliegen, um die Kosten nachzuweisen.
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Was tun, wenn die Fortbildung teilweise privat genutzt wird?
In vielen Fällen nutzen Steuerzahler:innen die Fortbildungsmaterialien oder -maßnahmen auch privat. In diesem Fall muss der private Anteil von den absetzbaren Fortbildungskosten abgezogen werden. Beispiel: Wenn Sie ein Seminar besuchen und 30 % der Inhalte privat nutzen, können nur 70 % der Kosten abgesetzt werden.
Fristen und Nachweise
Die Fortbildungskosten müssen innerhalb des Steuerjahres, in dem sie entstanden sind, in der Steuererklärung angegeben werden. Um diese Kosten abzusetzen, benötigen Sie entsprechende Nachweise wie Rechnungen, Belege für Reisekosten und sonstige Zahlungsnachweise, wie Steuern.de berichtet.