Sowohl pflegebedürftige Menschen als auch ihre Angehörigen müssen bei der Antragstellung so einige Fristen beachten. Doch auch die Pflegekasse selbst muss – sofern alles korrekt eingereicht wurde – gewisse Fristen einhalten. In diesem Artikel verraten wir dir, an welche Fristen sich die Pflegekasse halten muss und was passiert, wenn sie diese nicht einhält.
Alles zu den „Fristen der Pflegekassen“:
An diese Fristen muss sich die Pflegekasse halten
Hast du deinen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht, so kannst du erstmal nichts weiter tun, als abzuwarten. Du solltest allerdings darauf achten, ob auch die Pflegekasse selbst allen Fristen nachkommt. Welche Fristen die Pflegekasse beachten muss, zeigen wir dir hier:
1. Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen
Die erste Frist, die die Pflegekasse einhalten muss, ist die Pflegeberatung. Dabei muss die Pflegekasse den Betroffenen innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung einen Beratungstermin ermöglichen.
Wie die Pflegekasse das angeht, ist jedoch ihr überlassen. Einige melden sich direkt bei den Betroffenen mit einem konkreten Termin, andere stellen Beratungsgutscheine aus, die dann an bestimmten Beratungsstellen eingelöst werden können. Wichtig hierbei ist jedoch, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch bei den Gutscheinen innerhalb von zwei Wochen einen Termin erhalten.
2. Pflegegrad innerhalb von 25 Arbeitstagen
Die zweite wichtige Frist, die die Pflegekasse unbedingt einhalten muss, ist die Bestimmung des Pflegegrades. Dazu hat sie in der Regel 25 Arbeitstage Zeit. Der Prozess darf so viel Zeit in Anspruch nehmen, da in dieser Zeit auch die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst stattfindet.
Dieser kommt innerhalb der 25 Arbeitstage bei den Betroffenen zu Hause vorbei und klärt, inwieweit eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dieses Prozedere ist die Grundlage, um den Pflegegrad zu bestimmen und somit auch, um zu wissen, welche Leistungen man in Anspruch nehmen darf.
3. Ausnahme: Pflegegrad innerhalb von 5 Arbeitstagen
In seltenen Fällen sind die Pflegekassen sogar dazu angewiesen, innerhalb von fünf Arbeitstagen über den Pflegegrad zu entscheiden. Das ist immer dann der Fall, wenn die betroffene Person bereits in einem Hospiz liegt.
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Fazit: Das passiert bei Nicht-Einhaltung der Fristen
Doch was passiert, wenn sich die Pflegekasse nicht an die genannten Fristen hält? In diesem Fall stehen den Antragssteller:innen 70 Euro pro Woche zu. Falls du als Antragssteller:in in der Zeit jedoch erkrankst, so ist es wichtig, deinen Termin vorher schriftlich abzusagen.
Außerdem solltest du dir die Unterbrechung der Frist einmal vom Medizinischen Dienst bestätigen lassen. So kannst du im schlimmsten Fall nachweisen, ob die Frist überschritten wurde oder nicht.