In den vergangenen Jahren kam es in Deutschland immer wieder zu folgenreichen Hochwassern. Trotzdem verfügt laut dem Gesamtverband der Versicherer nur etwa die Hälfte der Häuser über eine Elementarschadenversicherung, die mögliche Schäden abdecken würde. Viele Geschädigte müssen die Hochwasserschäden daher selbst finanzieren und ihren Hausrat auf eigene Kosten ersetzen. Was viele allerdings nicht wissen: Manche Hochwasserschäden können von der Steuer abgesetzt werden. Welche das sind, liest du hier.
Hochwasserschäden von der Steuer absetzen: Das gilt für Vermieter:innen
Entstehen durch ein Hochwasser Schäden an einer vermieteten Immobilie müssen in der Regel die Vermieter:innen oder Eigentümer:innen für deren Beseitigung aufkommen. Die dabei entstehenden Kosten können, sofern keine Versicherung diese abdeckt, als Werbungskosten abgesetzt werden.
Werden die Reparaturen dazu genutzt, den alten Zustand wiederherzustellen, ist ein sofortiger Abzug möglich. Führen die baulichen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Immobilie, müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Bei größeren Schäden, etwa in Katastrophenfällen, könnte unter Umständen eine Sonderabschreibung beantragt werden.
Diese Kosten können Mieter:innen absetzen
Bei Schäden am Gebäude sind Mieterinnen und Mieter nicht verantwortlich, können aber trotzdem finanzielle Verluste erleiden. Wenn ihr Hausrat beschädigt wird und eine passende Versicherung fehlt, müssen sie für die Kosten selbst aufkommen. Diese Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgaben den zumutbaren Eigenanteil überschreiten. Dieser Eigenanteil richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, können sie steuerlich abgesetzt werden
Laut Lohi gehören zu den notwendigen Hausratsgegenständen unter anderem Möbel, Elektrogeräte, Haushaltsartikel und Kleidung. Luxusartikel wie Schmuck oder Kunstwerke sowie teure Markenprodukte werden vom Finanzamt jedoch nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt.
Hochwasserschäden von der Steuer absetzen: Das gilt für Eigenheimbesitzer:innen
Für Eigenheimbesitzer:inne gelten hinsichtlich des Hausrats dieselben Bestimmungen wie für Mieter:innen. Zusätzlich können jedoch Schäden am Gebäude entstehen. Nach einem Hochwasser haben sie die Möglichkeit, Reparaturkosten an wichtigen Teilen des Hauses steuerlich abzusetzen. Diese Kosten können sie bei den außergewöhnlichen Belastungen anführen.
Laut Lohi lassen sich zum Beispiel der Austausch einer defekten Heizungsanlage oder kaputter Kellerfenster absetzen. Die Kosten für die Instandsetzung von Terrasse, Garten oder Garage sind allerdings ausgeschlossen. Die Ausgaben werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.
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Quellen: Gesamtverband der Versicherer, Lohi.de, Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. und Haufe.de