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Kindergeld ab dem 18. Geburtstag: Das musst du beachten

Ab dem 18. Geburtstag gibt es kein Kindergeld mehr. Lies hier, wie dein Anspruch trotzdem bestehen bleibt.

Kindergeld über 18
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Mit diesem Gehalt giltst du in Deutschland als arm

Ab wann giltst du in Deutschland als armutsgefährdet? Die Antwort ist komplizierter, als du vielleicht denkst.

Das Kindergeld soll Eltern finanziell dabei unterstützen, für die Bedürfnisse ihrer Kinder aufzubauen. Das gilt jedoch in meisten Fällen nur für Kinder, die noch nicht volljährig sind. Wie so oft gibt es jedoch auch hier einige Ausnahmen für Kinder, die älter als 18 Jahre sind. Was genau du beachten musst und wie der Anspruch auf Kindergeld trotzdem bestehen bleibt, verraten wir dir in diesem Artikel.

Kindergeld gibt es nur bis zum 18. Geburtstag

Bis die Kinder volljährig sind, zahlt die Familienkasse das Kindergeld an die Eltern. Pro Kind sind das aktuell 255 Euro im Monat. Dieses Geld soll Eltern dabei unterstützen, für ihren Nachwuchs zu sorgen. Das Geld wird jedoch, wie bereits erwähnt, nur bis zum 18. Geburtstag des jeweiligen Kindes gezahlt. Das liegt daran, dass volljährige Kinder theoretisch die Möglichkeit haben, selbst zu arbeiten und somit nicht mehr zwangsläufig auf finanzielle Unterstützung ihrer Erziehungsberechtigten angewiesen sind.

In diesen Fällen erhalten auch volljährige Kinder Geld

Doch es gibt auch Ausnahmen. Erfüllen die Kinder bestimmte Bedingungen, zahlt die Familienkasse das Kindergeld auch noch nach dem 18. Geburtstag. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Kind eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert. Aber Vorsicht, hierbei zählt nämlich nur die Erstausbildung. Ein weiteres Studium oder eine weitere Ausbildung werden oft nicht mehr als Grund für den Erhalt des Kindergeldes akzeptiert.

Kindergeld geburtstag
Das Kindergeld soll Eltern dabei unterstützen, für ihren Nachwuchs zu sorgen. Foto: IMAGO/Westend61

Bei einer Zweitausbildung wird das Kindergeld nur gezahlt, wenn das Kind sich voll dieser Ausbildung widmet und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Aber auch in der Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung oder Studium wird Kindergeld gezahlt. Allerdings eben nur für maximal vier Monate oder wenn das Kind beispielsweise ein Praktikum macht, was es auf den späteren Beruf vorbereiten soll.

Aber auch Eltern von als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldeten Kindern erhalten Kindergeld. Das ist allerdings nur bis zum 21. Lebensjahr möglich. Danach erlischt der Anspruch darauf automatisch.

Fazit: Kein Kindergeld ohne Nachweis

Es ist also durchaus möglich, auch nach dem 18. Geburtstag noch Kindergeld zu bekommen. Besonders wichtig dabei sind jedoch die Nachweise. Denn ab dem 18. Geburtstag bekommst du das Kindergeld nicht mehr einfach so, sondern musst regelmäßig beweisen, dass deine Kinder noch in der Ausbildung sind oder gerade ein Praktikum absolvieren. Dazu kannst du einfach die entsprechenden Studienbescheinigungen bei der Familienkasse einreichen.