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Kinderkrankengeld versteuern? So trägst du es richtig in die Steuererklärung ein

Sind die Kinder krank, können Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Lies hier, wie du dieses in der Steuererklärung angibst.

Kinderkrankengeld
© IMAGO/Westend61

Kindergeld clever anlegen als Eltern: 50.000 Euro zum 18. Geburtstag – so klappt es!

Wie man mit dem staatlichen Kindergeld und anderen Geldgeschenken clever für die Zukunft des Kindes vorsorgen kann, haben wir mit Expertinnen von Ma Money besprochen.

Oft genug kommt es vor, dass sich Eltern auf der Arbeit krankmelden müssen. Nicht aber, weil sie selbst flach liegen, sondern weil ihre Kinder krank sind. In diesem Fall haben sie unter Umständen Anspruch auf das sogenannte Kinderkrankengeld. Was genau das ist und wie und vor allem in welchen Fällen es versteuert werden muss, verraten wir dir in diesem Artikel.

Was ist das Kinderkrankengeld?

Wenn Eltern ihr krankes Kind betreuen müssen und nicht gerade das Privileg haben, im Homeoffice arbeiten zu können, so können sie das Kinderkrankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Es beträgt im Normalfall etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, ist aber auf einen Betrag von maximal 128,63 Euro pro Tag gedeckelt.

Das Kinderkrankengeld kann für ein Kind für insgesamt 15 Arbeitstage beantragt werden. Für Alleinerziehende sind es sogar 30 Tage. Bei mehreren Kindern steigt der Anspruch pro Elternteil auf maximal 35 Tage – oder 70 bei Alleinerziehenden.

Übrigens: Auch Eltern, die theoretisch von zu Hause aus arbeiten könnten, können Kinderkrankengeld beantragen. Viele Eltern nutzen diese Möglichkeit jedoch nicht, da sie, wenn sie arbeiten mehr Geld verdienen. Je nachdem, wie krank das zu betreuende Kind ist und wie hoch der Betreuungsaufwand ist, bietet es sich jedoch an, das Kinderkrankengeld zu beantragen.

Frau Geld
Das Kinderkrankengeld gehört auf die zweite Seite des Mantelbogens. Foto: IMAGO/Westend61

Ist das Kinderkrankengeld steuerpflichtig?

Grundsätzlich ist das Kinderkrankengeld erstmal steuerfrei. Allerdings erhöht diese Zahlung das insgesamt zu versteuernde Einkommen, was dazu führen kann, dass auf das gesamte Einkommen ein höherer Steuersatz fällig wird. Das Kinderkrankengeld wird somit im Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

Wer jedoch mehr als 410 Euro Kinderkrankengeld im Jahr erhält, muss dieses zumindest in der Einkommenssteuererklärung angeben. Denn durch den Progressionsvorbehalt kann es dadurch zu Steuernachzahlungen kommen.

So gibst du das Kinderkrankengeld in der Steuererklärung an

Doch wo genau muss man das Kinderkrankengeld in der Steuererklärung angeben? Da es sich dabei um eine Lohnersatzleistung handelt, wird das Kinderkrankengeld auch unter der Rubrik Einkommensersatzleistungen zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel dem Elterngeld oder dem Arbeitslosengeld eingetragen. Die Rubrik Einkommensersatzleistungen findest du übrigens auf der zweiten Seite des Mantelbogens.