Mittlerweile sollte jede:r mitbekommen haben, dass im Bundeshaushalt für 2024 rund 17 Milliarden Euro fehlen. Um das Finanzloch zu stopfen, plant die Bundesregierung Kürzungen in vielen Bereichen. Dabei bleibt auch die Rente vom Rotstift nicht verschont. So plant die Regierung Kürzung des Rentenzuschusses in Höhe von 600 Millionen Euro. Bei der Deutsche Rentenversicherung (DRV) stößt diese Ankündigung auf Kritik. Diese Folgen könnte die Rentenkürzung haben.
Ampel kürzt Rentenzuschuss: Rentenversicherung empört
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) versicherte nach dem Karlsruher Haushaltsurteil, dass die Rente unangetastet bleibe. Doch der neue Haushaltsentwurf für 2024 bringt eine unerwartete Wendung: Die Bundesregierung plant, ihren Zuschuss zur Rentenversicherung zu reduzieren.
Bei der Deutschen Rentenversicherung stößt diese Ankündigung auf Unmut. In einer offiziellen Erklärung kritisiert Roßbach die Bundesregierung äußerst deutlich: „Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat hohe Priorität. Doch darf sie nicht zu Lasten der Rentenversicherung gehen“, heißt es seitens der DRV.
Schon im Jahr 2022 strich die Bundesregierung nachträglich vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025. Die jüngste Kürzung stellt eine weitere Belastung für die Rentenversicherung dar und wird als übermäßig empfunden.
Welche Folgen hat die Sparmaßnahme?
Noch dürfte die Sparmaßnahme keine direkten Auswirkungen haben. Denn laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung sind die Rücklagen derzeit gut gefüllt, da seit einiger Zeit höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich. Dadurch haben die Beitragszahler einen Puffer für die zukünftigen demografischen Herausforderungen geschaffen. Allerdings könnte sich diese Situation bald ändern.
Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor möglichen Beitragserhöhungen, um die Nachhaltigkeitsrücklage wieder aufzufüllen. Dies würde Versicherte und Arbeitgeber finanziell belasten. Denn wie inFranken.de berichtet, wird aktuell auf vorhandene Rücklagen zurückgegriffen, aber wenn eine gesetzliche Untergrenze erreicht wird, muss der Beitragssatz erhöht werden. Die genaue Zeit und Höhe dieser Erhöhung sind derzeit unklar und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der wirtschaftlichen Entwicklung und Gesetzesänderungen im Rentenpaket 2.
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Renten-Erhöhung für 2024 nicht in Gefahr
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat klargestellt, dass eine mögliche Kürzung des Bundeszuschusses keine Auswirkungen auf die Rentenerhöhung im Jahr 2024 haben wird. Es wurde betont, dass die Rentenanpassung nicht von der Höhe des Bundeszuschusses oder den Rücklagen der Rentenversicherung abhängt. Ursprüngliche Befürchtungen, dass eine Kürzung des Rentenzuschusses die geplante Rentenerhöhung gefährden könnte, wurden damit entkräftet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonte erneut, dass die gesetzlich vorgeschriebene Rentenanpassung hauptsächlich durch die Entwicklung der Löhne bestimmt wird. Wie hoch die Rentenerhöhung 2024 genau ausfallen wird, kann die Deutsche Rentenversicherung noch nicht beantworten. Denn die erforderlichen Daten zur Berechnung der Anpassungshöhe werden erst im März 2024 verfügbar sein.