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Mütterrente 2025: So verändert sich deine Rente durch den Jahrgang deines Kindes

Die Union und SPD planen eine Ausweitung der Mütterrente. Welche Rolle das Geburtsjahr deines Kindes dabei eine Rolle spielt, liest du hier.

Eine Mutter mit ihren zwei kleinen Kindern.
© Getty Images/kieferpix

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Die Sondierungsgespräche zwischen der Union und der SPD sind jetzt abgeschlossen. Das elf Seiten lange Papier enthält neben neuen Beschlüssen zum Bürgergeld und zum Sondervermögen auch eine Ausweitung der Mütterrente. Was genau geplant ist und was es für den Jahrgang deines Kindes bedeutet, erfährst du hier.

Mütterrente: Was ist das?

Die Mütterrente zielt speziell auf Eltern ab, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, und soll die Erziehungszeiten dieser Eltern stärker berücksichtigen. Dabei wird zwischen der Mütterrente I und der Mütterrente II unterschieden. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung gibt es die Mütterrente seit dem 1. Januar 2014. Die Mütterrente II wurde fünf Jahre später, am 1. Januar 2019, eingeführt.

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Erziehende können nun pro Kind bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit auf ihre Rente angerechnet bekommen, was bis zu zweieinhalb Rentenpunkten entspricht. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, können Erziehende bis zu drei Jahre, also bis zu drei Rentenpunkte, pro Kind erhalten.

Ausweitung der Mütterrente: Welche Rolle das Geburtsjahr deines Kindes spielt

Union und SPD wollen die Mütterrente ausweiten. Dabei streben die Parteien eine Angleichung der Rentenpunkte an. Konkret bedeutet das: Vorgesehen ist, dass alle Eltern unabhängig vom Geburtsjahr ihrer Kinder drei Rentenpunkte erhalten. Einen Umstand, der viele Mütter freuen dürfte. Doch die Ausweitung der Mütterrente bleibt bei vielen ein umstrittenes Thema. Der Grund: Die Maßnahme bringt finanzielle Herausforderungen mit sich.

Für Geburten ab 1992 übernimmt der Bund die Beiträge für Kindererziehungszeiten, für die Mütterrente gibt es jedoch keine direkte Erstattung. Die Deutsche Rentenversicherung kritisiert diesen Unterschied. Sie bemängelt, dass bereits bei Mütterrente I und II die Zuschüsse nicht ausreichten, um die hohen Kosten zu decken.

Bis 2014 gab es einen Entgeltpunkt für die Mütterrente, danach bis zu zwei und seit 2019 zweieinhalb. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden seit der Rentenreform 1992 bis zu drei Entgeltpunkte angerechnet.

Die finanziellen Herausforderungen einer Ausweitung

Die Deutsche Rentenversicherung weist auf die hohen Kosten der Mütterrente hin: „Im Jahr 2025 erwarten wir ohne eine etwaige Mütterrente III Kosten für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro“, erklärte sie. Für 2026 wird ein Anstieg auf 26 Milliarden Euro erwartet, 2027 könnten es bis zu 27 Milliarden Euro sein. Davon entfallen jedoch nur etwa 1,5 Milliarden Euro auf Kinder, die nach 1992 geboren wurden.

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Quellen: Tagesschau, Frankfurter Rundschau und Die Welt