Wer seine Steuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin beim Finanzamt einreichen möchte, hat dafür noch bis zum 31. Juli 2025 Zeit. Dieses Jahr dürfte die Bearbeitung der Steuererklärung in einigen Finanzämtern jedoch deutlich kürzer dauern als sonst. Denn es gibt eine wichtige Neuerung, bei der sowohl die Steuerzahler:innen als auch die Mitarbeiter:innen beim Finanzamt Zeit sparen. Um welche Neuerung es sich dabei handelt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „neuen Elster-Funktion“:
Das Finanzamt wird digitaler
Bisher konnte man viele Angaben in der Steuererklärung einfach ohne Belege machen. Das geht auch immer noch, allerdings ist es manchmal wirklich zeitaufwendig, wenn sich das Finanzamt dann nach Bearbeitung der Steuererklärung bei einem meldet und die entsprechenden Belege anfordert.
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Diese muss man dann nicht nur selbst heraussuchen, sondern sie auch entweder per Post an das Finanzamt schicken oder sie einscannen und über ein separates Portal online hochladen. Das ist ganz schön aufwendig.
Doch dieses Prozedere soll sich jetzt ändern. Denn mit dem neuen Verfahren „Rabe“ – kurz für „Referenzierung auf Belege“ – können Steuerpflichtige ihre Nachweise und Belege jetzt schon beim Erstellen der Steuererklärung im Elster-Portal hochladen.

So funktioniert das Rabe-Verfahren
Im Prinzip ist die Anwendung des Rabe-Verfahrens ganz simpel. Wer die Steuererklärung über das Elster-Portal oder ein anderes vergleichbares Tool erstellt, kann direkt neben den entsprechenden Feldern für die Angaben auch die jeweiligen Belege und Nachweise hochladen.
So werden die Belege direkt den Angaben zugeordnet, was sowohl die Erstell- als auch die Bearbeitungsdauer verkürzen soll. Sollte das Finanzamt die passenden Belege eingesehen haben, so erhalten Steuerzahler:innen eine Benachrichtigung.
Fazit: Rabe gibt es erstmal nur in diesem Bundesland
Nach einer kurzen Testphase in Bayern gibt es das Rabe-Verfahren jetzt erstmal nur in den Hamburger Finanzämtern. Bis zum Jahresende soll es jedoch auch allen anderen Bundesländern zur Verfügung stehen, sodass alle Steuerpflichtigen die Neuerung zur Erstellung der Steuererklärung 2025 nutzen können.