Am 1. Juli 2025 wird die Rente in Deutschland um 3,74 Prozent erhöht. Diese Anpassung betrifft nicht nur die Altersrenten, sondern führt auch zu einer wichtigen Veränderung für Witwenrentnerinnen und -rentner. Denn sie könnten unter Umständen sogar eine geringere Auszahlung erhalten. Der Grund hierfür sind nämlich neue Freibeträge. Wie diese ab Juli 2025 aussehen, erfährst du hier.
Witwenrente: So sehen die neuen Freibeträge ab Juli 2025 aus
Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt bei der Witwen- oder Witwerrente das Einkommen der Hinterbliebenen. Liegt es über einem Freibetrag, wird die Rente um 40 Prozent des überschüssigen Betrags gekürzt. Ab dem 1. Juli 2025 werden diese Freibeträge jedoch deutlich erhöht.
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Der Freibetrag für Witwen und Witwer ohne Kinder steigt ab Juli 2025 auf 1.076,86 Euro im Monat. Für Hinterbliebene mit Kindern, die Anspruch auf Waisenrente haben, wird der Freibetrag entsprechend angepasst. Einen klaren Überblick über die neuen monatlichen Freibeträge bietet die folgende Auflistung:
- Witwe/Witwer: 1.076,86 Euro
- Witwe/Witwer, ein Kind: 1.305,28 Euro
- Witwe/Witwer, zwei Kinder: 1.533,71 Euro
- Witwe/Witwer, drei Kinder: 1.762,13 Euro
- Witwe/Witwer, vier Kinder: 1.990,56 Euro
Einkommen des Vorjahres wird bei der Berechnung berücksichtigt
Für die Berechnung der Witwen- und Witwerrente wird nicht das aktuelle Einkommen, sondern das aus dem Vorjahr berücksichtigt. Für die Freibeträge ab Juli 2025 zählen also die Einkünfte aus 2024. Dabei fließen nicht nur das Erwerbseinkommen, sondern auch Renten, Kapitalerträge und Einkünfte aus Vermietung mit ein. Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 40 Prozent abgezogen, um das Nettoeinkommen zu berechnen, das dann angerechnet wird. Dieses Nettoeinkommen ist entscheidend für die Höhe der Witwen- oder Witwerrente.
Hinweis: Expert:innen raten, Ansprüche bei Änderungen im Einkommen oder der Familiensituation regelmäßig zu überprüfen. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann sich dadurch verändern. Kostenlose Beratung bieten die regionalen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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