Für die meisten Senior:innen ist die Rente im Alter die zentrale Einnahmequelle. Daher ist es besonders wichtig, den Zeitpunkt des Geldeingangs zu kennen. Dabei erfolgt die Auszahlung der Rente nach einem festen System. Hier erfährst du, wann die Rente im Februar 2025 überwiesen wird.
Auszahlung der Rente erfolgt nach diesem System
Die Rente wird durch den Renten Service der Deutschen Post AG ausgezahlt und erfolgt in der Regel am Ende eines jeden Monats. Eine Sprecherin der Rentenversicherung bestätigte auf Anfrage von RTL, dass Renten, die ab dem 01.04.2004 beginnen, stets zum Monatsende ausgezahlt werden (nachschüssige Zahlung).
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Im Gegensatz dazu werden Renten mit einem Rentenbeginn bis zum 31.03.2004 am Ende des vorhergehenden Monats für den folgenden Monat ausgezahlt (vorschüssige Zahlung). Das Monatsende bezieht sich hierbei auf den letzten Bankarbeitstag, der aufgrund von Feiertagen variieren kann. Die tatsächliche Verfügbarkeit des Geldes auf dem Konto hängt außerdem von der jeweiligen Bank ab, wie die Sprecherin erklärte.
Rente im Februar 2025: Das sind die Auszahlungstermine
Jetzt wissen wir, wie die Auszahlung der Rente funktioniert. Daher ergeben sich für Februar 2025 gelten die folgenden Rentenauszahlungstermine:
- Renten vor April 2004: Dienstag, den 31. Januar 2025
- Renten nach April 2004: Freitag, den 28. Februar 2025
Falls die Rente nicht pünktlich auf dem Konto eingeht, sollten Rentner:innen sich umgehend beim Renten-Service der Deutschen Post melden.
Hinweis: Sollte sich deine Adresse oder Bankverbindung ändert, ist es wichtig, dass du den Renten Service so schnell wie möglich darüber informierst. Denn nur so stellst du sicher, dass deine Rente weiterhin pünktlich und in der richtigen Höhe auf deinem Konto eingeht.
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Rente sollte 3 Monate vor dem Ruhestand beantragt werden
Damit die Rente überhaupt auf dem Konto landet, muss diese erst einmal beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt, die Altersrente spätestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu beantragen. Dies gewährleistet eine nahtlose Überweisung und verhindert Unterbrechungen zwischen dem bisherigen Einkommen und dem Rentenbezug.