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Rente: Mit diesem Einkommen gelten Ruheständler als arm

Wer weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Einkommens verdient, gilt in Deutschland als arm Doch gilt das auch für Rentner:innen?

Eine alte Person zählt ihr Bargeld.
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Hilfe, ich bin über 40 und hab noch nichts angespart für die Rente! Was tun?

Was du tun kannst, wenn du mit über 40 noch nicht für’s Alter vorgesorgt hast, erklärt uns Finanzcoach Karolina Decker von finmarie.

Wir allen wollen im Alter eine gute Rente erhalten. Doch die Realität sieht oftmals anders aus. So erhalten viele Senior:innen lediglich eine geringe Rente, die kaum ausreicht, um ihren Lebensunterhalt im Alter zu sichern. Doch mit welcher Rente gehört man in Deutschland zur Unterschicht? Wir haben uns die Zahlen einmal genauer angeschaut. 

Mit welcher Rente gelten Senior:innen als arm?

Die Kriterien, ab wann man in Deutschland als Bürger:in als arm gilt, sind eindeutig festgelegt. Denn hierzulande wird für die Einstufung die sogenannte Armutsgrenze verwendet. Nach dieser Definition gilt man als arm, wenn man 60 Prozent oder weniger des durchschnittlichen Einkommens im Land erhält.

Was vielen jedoch nicht bewusst ist: Bei dieser Berechnung werden auch Sozialleistungen berücksichtigt. Außerdem ist die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen ein wichtiger Faktor, wie unter anderem das Portal Familie.de berichtet.

Demnach wird ein:e alleinlebende:r Rentner:in hierzulande als arm angesehen, wenn sein/ihr Nettoeinkommen 781 Euro oder weniger beträgt, so die Auswertungen von Statista. Alleinstehende mit einem monatlichen Einkommen von über 3.418 Euro gelten hingegen als wohlhabend.

Rentner:innen mit sehr geringem Einkommen können Grundsicherung beantragen

Wenn die Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann man Grundsicherung bei der Sozialhilfe beantragen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen dafür erfüllt sein:

  • Du hast die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht.
  • Du lebst in Deutschland.
  • Dein Einkommen inklusive Rente liegt unter 924 Euro (Stand: März 2024)
  • Dein vorhandenes Vermögen ist bereits aufgebraucht (Bargeld, Wertpapiere, Sparguthaben, etc.).

Die Leistungen der Grundsicherung und der Erwerbsminderungsrente unterscheiden sich stark von Person zu Person. Deshalb ist es ratsam, eine individuelle Beratung bei den zuständigen Sozialhilfeträgern in Anspruch zu nehmen. Dort kannst du gezielte Informationen zu deiner Situation erhalten. Zudem hast du die Möglichkeit, deinen Antrag auf Grundsicherung einzureichen.

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