Wenn der eigene Partner oder die Partnerin stirbt, ist die emotionale Belastung enorm. Oft kommen dann aber noch finanzielle Probleme hinzu, da eine Einnahmequelle wegfällt. Die Witwenrente soll dazu dienen, den oder die hinterbliebene:n Partner:in finanziell zu unterstützen. Doch die Deutsche Rentenversicherung zahlt immer weniger Witwenrenten aus. So ist die Zahl der Frauen, die sie beziehen, in den letzten Jahren deutlich gesunken. Welcher Grund dahinter steckt, erfährst du hier.
Immer weniger Witwenrenten werden ausgezahlt: Das ist der Grund
Die Anzahl der Frauen, die diese Rente erhalten, ist in den 30 Jahren von 1992 bis 2022 von über fünf Millionen auf knapp 4,5 Millionen gesunken. Gleichzeitig stieg die Zahl der Witwenrenten, die nach dem sogenannten Sterbevierteljahr nicht mehr ausgezahlt werden, deutlich an. 1992 waren davon 4500 Renten betroffen, 2022 hingegen schon 106.000. Doch warum? Dieser Anstieg ist auf die Einkommensanrechnung zurückzuführen, wie Rechtsanwalt Peter Knöppel gegenüber dem Portal Gegen-Hartz.de erklärt.
Witwen und Witwer erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat ihres Partners oder ihrer Partnerin die volle Rente. In dieser Zeit, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird das Einkommen der Hinterbliebenen nicht berücksichtigt. Danach wird das Einkommen auf die Witwenrente angerechnet.
Anhand der Zahlen lässt sich ablesen, dass das Einkommen vieler Frauen die Witwenrente soweit reduziert, sodass sie diese letztlich erst gar nicht ausgezahlt bekommen. Denn was vielen nicht bewusst ist: Die Witwenrente kann trotz Anspruch auch null Euro betragen.
Witwenrente: Dieses Einkommen wird angerechnet
Nun wissen wir, dass nach drei Monaten das Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Hinterbliebene mit ausreichendem Einkommen zusätzliche Leistungen erhalten. Konkret bedeutet das: Bezieher:innen einer Witwenrente müssen mit einer Kürzung der Hinterbliebenenrente rechnen, wenn sie ein eigenes Einkommen erzielen.
Diese Regelung greift jedoch erst, wenn ihre Nettoeinnahmen den Freibetrag von 1.038,05 Euro überschreiten. In diesem Fall werden 40 Prozent des Einkommens auf die Witwenrente angerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet grundsätzlich die folgenden Einkünfte bei der Witwenrente an:
- Einkommen aus Erwerbstätigkeit
- Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen
- Betriebsrenten
- Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
- Elterngeld
- Vergleichbare ausländische Einkommen
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