In Deutschland wurden im Jahr 2023 129.000 Ehen geschieden. Wenn man bedenkt, dass im selben Jahr nur 361.000 Menschen geheiratet haben, ist die Zahl der Scheidungen schon relativ hoch. Ehescheidungen sind also schon längst keine Seltenheit mehr. Dennoch sind sie für die Betroffenen oft mit viel Aufwand verbunden. Neben persönlichen Diskrepanzen mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin muss auch bei der Steuer einiges beachtet werden. Wie genau die Steuererklärung nach der Scheidung aussieht und worauf du besonders achten musst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Steuererklärung nach der Scheidung“:
Auf diese Dinge musst du bei der Steuererklärung nach der Scheidung achten
Als hätte man nach einer Scheidung nicht genug andere Probleme und Baustellen, so muss man auch noch auf seine Steuererklärung achten. Denn nach einer Scheidung treten oftmals gleich mehrere Änderungen in Kraft, die sich natürlich direkt in der Steuererklärung bemerkbar machen. Welche Dinge du dabei beachten solltest, liest du hier:
1. Änderung der Steuerklasse
Wer sich scheiden lässt, wechselt zwar früher oder später in eine andere Steuerklasse, das passiert jedoch nicht unmittelbar nach der Trennung. Viele Ehepaare nutzen das sogenannte Ehegattensplitting, bei welchem ein:e Partner:in die Steuerklasse 3 und der oder die andere die Steuerklasse fünf hat. Das kann auch für geschiedene Paar im ersten Jahr nach der Trennung noch weiter genutzt werden. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Ex-Partner:innen ihre Steuererklärung in diesem Jahr noch gemeinsam einreichen.
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Ansonsten wechseln sie zum 1. Januar des Folgejahres in Steuerklasse 1 oder 2 – je nachdem, ob beispielsweise noch ein Kind mit im Spiel ist oder nicht. Je nachdem, in welcher Steuerklasse du dich nach der Scheidung befindest, musst du unterschiedliche Angaben machen.
2. Ausgleich des Zugewinns
Wer verheiratet ist, lebt meist in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Einkommen und Vermögen von beiden Partner:innen auch von beiden genutzt wird. Bei einer Scheidung löst sich diese Zugewinngemeinschaft auf und das Vermögen wird, wenn es nicht per Ehevertrag im Voraus anders festgelegt wurde, unter beiden Ex-Partner:innen aufgeteilt.
Laut Gesetz sollen dabei Wertpapiere, Grundstücke, Versicherungen und natürlich das Bankguthaben gerecht aufgeteilt werden. Dieser sogenannte Zugewinn ist für beide Partner:innen steuerfrei. Als Ausnahme gelten dabei Immobilien, mit denen der Zugewinn ausgeglichen wird. Wenn diese an eine weitere Person verkauft werden, muss der Gewinn versteuert werden.
3. Unterhaltszahlungen
Wenn Ehepartner:innen sich scheiden lassen, kommt es in Folge dessen oft zu Unterhaltszahlungen an den oder die Partner:in, der oder die weniger verdient hat oder das gemeinsame Kind erzieht. Der oder die Partner:in, der oder die den Unterhalt zahlt, kann diese Zahlungen auch steuerlich absetzen.
Wichtig zu beachten ist dabei, dass pro Jahr maximal Euro geltend gemacht werden können. Wird der Unterhalt in Form einer einmaligen Abfindung gezahlt, geht das nicht.
Fazit: Scheidungskosten können nicht abgesetzt werden
Scheidungen sind vor allem auch teuer. Bis 2013 konnten einige Scheidungskosten noch in Form von außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Tatsächlich ist es heutzutage aber nicht mehr möglich, die zahlreichen Kosten für eine Scheidung von der Steuer abzusetzen.