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Steuern sparen: Mit diesem unbekannten Trick sparst du bares Geld

Laut einer Postbank-Umfrage verzichten viele Sparer auf den Freistellungsauftrag – dabei lässt sich so viel Steuern sparen!

Nahaufnahme einer Frau, die Rechnungen, Geld, Kredit- oder Mietzahlungen berechnet.
© Getty Images/Kseniya Ovchinnikova

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Du hast dein Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto? Dann kannst du dich noch über attraktive Zinsen freuen – je nach Bank sind es bis zu 2,5 Prozent pro Jahr (Stand April 2025) freuen. Dabei ist dir mit Sicherheit schon einmal aufgefallen, dass ein Teil deiner Zinsen durch Steuern geschmälert wird. Dabei kann man sich diese durch einen simplen Trick sparen. Wie dir der Freistellungsantrag dabei hilft, erfährst du hier.

Freistellungsauftrag nutzen: So sparst du Steuern auf deine Zinserträge

Du hast dein Geld auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto, um von den Zinsen zu profitieren? Dann ist dir sicher schon aufgefallen, dass von den Erträgen Steuern abgehen. Und diese fallen nicht unbedingt gering aus. Denn in Deutschland werden Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent (ehemals Kapitalertragssteuer) besteuert. Dazu kommen noch 5 Prozent Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Lesetipp: Steuererklärung: Diese 6 Punkte prüft das Finanzamt dieses Jahr besonders akribisch

Das heißt, mindestens 30 Prozent deiner Zinserträge gehen verloren. Die Abgeltungssteuer wird direkt vom Kreditinstitut ans Finanzamt abgeführt – es sei denn, du hast einen Freistellungsauftrag erteilt. Dank des Sparerpauschbetrags bleiben Kapitalerträge bis 1.000 Euro bei Singles und 2.000 Euro bei Paaren steuerfrei, wie das Finanzamt NRW berichtet. Trotzdem verzichten viele darauf, diesen Vorteil zu nutzen.

Postbank-Umfrage: Jeder Zweite verzichtet auf den Freistellungsauftrag

Laut einer YouGovUmfrage im Auftrag der Postbank aus dem Jahr 2024 haben nur 55 Prozent der Befragten einen Freistellungsauftrag erteilt. Rund 27 Prozent der Teilnehmer:innen, also jede:r Vierte, haben auf einen Freistellungsauftrag verzichtet. Weitere 13 Prozent waren sich unsicher, ob sie einen solchen Auftrag erteilt haben.

Zwar können Sparer:innen das Geld später im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen. Allerdings bedeutet das, dass sie viel länger auf die Rückerstattung warten müssen. Denn die Rückzahlung durch das Finanzamt erfolgt in diesem Fall erst im Folgejahr. Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt und auf eine Steuererklärung verzichtet, macht einen schwerwiegenden Fehler, da er in diesem Fall das Geld einfach verschenkt.

So richtest du einen Freistellungsauftrag ein

Einen Freistellungsauftrag zu erteilen, ist normalerweise sehr einfach. Die meisten Banken stellen dafür ein Formular zur Verfügung, und im Online-Banking lässt sich der Auftrag oft mit nur wenigen Klicks einrichten, wie das Handelsblatt berichtet. Wenn du dein Geld bei mehreren Banken angelegt hast, kannst du den Freistellungsauftrag sogar aufteilen. 

Dabei solltest du jedoch darauf achten, dass die Gesamtsumme aller Aufträge 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Paare nicht überschreitet. In der Regel genügt es, einen einzigen Freistellungsauftrag für alle Konten bei einer Bank zu erteilen. Das spart Zeit und Aufwand, da du nicht für jedes einzelne Konto einen separaten Auftrag einreichen musst.

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