Halten sich Bürgergeld-Empfänger:innen wirklich an alle vereinbarten Bedingungen? Um diese Frage besser beantworten zu können, sollen Jobcenter künftig Leistungsbezieher:innen häufiger zu persönlichen Gesprächen einladen. Dabei könnten bestimmte Personengruppen besonders stark betroffen sein. Wer bald häufiger beim Jobcenter vorbeischauen muss, erfährst du hier.
Bürgergeld-Empfänger sollen künftig monatlich im Jobcenter vorsprechen
Künftig haben Jobcenter die Möglichkeit, Bürgergeld-Empfänger monatlich zu persönlichen Gesprächen einzuladen. Diese Gespräche dienen dazu, zu überprüfen, ob die Betroffenen die vereinbarten Absprachen einhalten. Diese Informationen stammen aus einer Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für die Ampelfraktionen, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.
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Laut der Formulierungshilfe soll die Überprüfung von Absprachen insbesondere bei arbeitslosen Leistungsberechtigten „monatlich in einem persönlichen Gespräch stattfinden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist“.
Monatlicher Termin im Jobcenter – diese Personen sind betroffen
Die monatlichen Termine sind speziell für arbeitslose Jugendliche im Rahmen des Bürgergeldes sowie für Leistungsbezieher gedacht, die Gefahr laufen, langfristig arbeitslos zu werden. In der Begründung wird betont: „Die für die monatliche Gesprächsdichte erforderlichen Ressourcen sind für arbeitslose Leistungsberechtigte einzusetzen, bei denen dies für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist“.
Aber auch für Absolventen und Absolventinnen von Integrations- oder Berufssprachkursen könnten regelmäßige Gespräche beim Jobcenter sinnvoll sein. „Darüber hinaus erscheint eine monatliche Gesprächsdichte bei Jugendlichen oder Personen mit komplexeren Problemlagen denkbar“, nennt das Arbeitsministerium als weitere Beispiele.
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Gestaltung der Gespräche obliegt den Jobcentern
Laut dem Entwurf haben die Jobcenter die Freiheit, die Gestaltung der Gespräche selbst zu bestimmen. „Dauer und inhaltliche Ausrichtung der persönlichen Gespräche sind durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der konkreten Ausgestaltung vor Ort festzulegen.“