Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Diesen Spruch hast du sicherlich schonmal zu hören bekommen, wenn du dich über deine Ausbildung oder dein Studium beschwert hast. Dass man zu Beginn seines Berufslebens noch nicht so viel Geld verdient und trotzdem viel arbeitet, ist den meisten jungen Menschen wohl klar. Dennoch schadet es nicht, wenn man sich einen Teil seiner Ausgaben durch die Steuererklärung wieder zurückholen kann. Wie genau die deine Studiengebühren von der Steuer absetzt, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zum Thema „Studiengebühren von der Steuer absetzen“:
Diese Studienkosten kannst du von der Steuer absetzen
Ein Studium kann schnell ganz schön kostspielig werden. Neben den Semesterbeiträgen geben viele Studierende auch eine Menge Geld für andere Lehrmaterialien wie Bücher, Skripte, Tablets oder Laptops aus. All diese Kosten kannst du jedoch steuerlich absetzten und dir somit im besten Fall einen Teil des ausgegebenen Geldes wiederholen. Die folgenden Dinge kannst du beispielsweise steuerlich absetzen:
- Semesterbeiträge und Studiengebühren (wie zum Beispiel Gebühren für Aufnahmetests, Seminare oder Repetitorien)
- Kosten für Lehrmaterialien (insbesondere für Fachliteratur, Kopierkosten und Büromaterialien)
- elektronische Geräte (Laptop, Tablet und diverse Programme dafür)
- Anfahrtskosten zur Uni
- Kosten für Exkursionen oder Studienfahrten (Fahrt- und Übernachtungskosten)
- Zinsen für einen Studienkredit
Diesen Teil deiner Studiengebühren kannst du absetzen
Grundsätzlich kannst du einen Großteil, der mit deinem Studium in Verbindung stehenden Kosten steuerlich absetzten. Wie viele dieser Kosten du absetzt und wo du das Ganze in der Steuererklärung angibst, ist davon abhängig, ob es sich um eine Erst- oder ein Zweitstudium handelt.
Bei deinem Erststudium kannst du bis zu 6.000 Euro im Jahr in Form von Sonderausgaben absetzen. Handelt es sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium, so kannst du jährlich zwar immer noch 6.000 Euro absetzen, du musst die Kosten jedoch in diesem Fall unter den Werbungskosten angeben.
Fazit: Deine Studienkosten musst du selbst gezahlt haben
Ein weiterer wichtiger Punkt, den leider viele Studierende vergessen, ist, dass du all deine Studiengebühren selbst gezahlt haben musst, damit du diese steuerlich gelend machen kannst. Gehen die Ausgaben direkt von einem anderen Konto – beispielsweise dem deiner Erziehungsberechtigten – ab, so kannst du die entsprechenden Ausgaben nicht selbst absetzen.