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5 Dinge, die Studierende von der Steuer absetzen können – inklusive Bonus-Tipp 

Auch als Studierender kann es sich lohnen eine Steuererklärung abzugeben. Welche Posten absetzbar sind, liest du hier.

Mehrere Personen tragen eine dunkle Aktentasche.
© cottonbro studios / Pexels via canva

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Studierende können oft mehr von der Steuer absetzen, als sie denken. Wer sein Studium finanziert und nebenbei arbeitet, sollte sich mit den steuerlichen Möglichkeiten auseinandersetzen, um am Ende des Jahres Geld zurückzubekommen. Hier sind fünf Dinge, die Studierende von der Steuer absetzen können. Ein Überblick.

Diese 5 Dinge können Studierende von der Steuer absetzen

Eine Steuererklärung kann sich auch für Studierende durchaus lohnen. Im Folgenden zeigen wir dir, welche fünf Dinge du als Student beziehungsweise Studentin von der Steuer absetzen kannst.

Lesetipp: Steuererklärung: Diese Versicherungen kannst du absetzen

1. Kosten für die Erstausbildung oder das Zweitstudium

Wenn du dich im Erststudium (z. B. Bachelor) befindest, kannst du die Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen. Das betrifft beispielsweise:

  • Studiengebühren
  • Semesterbeiträge
  • Fachliteratur

Der Haken: Sonderausgaben können nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro und nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie anfallen, wie die ING-Diba berichtet.

Befindest du dich hingegen im Zweitstudium (z. B. Master, Promotion), kannst du die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Der Vorteil dabei ist, dass ein Verlustvortrag möglich ist, d. h., die Kosten lassen sich in die Zukunft „mitnehmen“ und mit späteren Einkommen verrechnen. Laut EStG §9 umfasst dies unter anderem:

  • Studiengebühren
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Arbeitsmittel

2. Studierende und Steuererklärung: Arbeitsmittel sind absetzbar

Alles, was du für dein Studium benötigst, kannst du von der Steuer absetzen. Dazu gehören laut WISO Steuer unter anderem:

  • Laptop, Tablet oder Drucker
  • Schreibtisch und Schreibtischstuhl
  • Schreibmaterialien

Hinweis: Da der Laptop oder Computer in der Regel mindestens zur Hälfte auch privat genutzt, sollten höchstens 50 Prozent der Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

3. Studierende und Steuererklärung:  Fahrtkosten angeben

Wenn du regelmäßig zur Uni pendelst, kannst du die Fahrtkosten geltend machen. Dabei kannst du laut WISO Steuer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke ansetzen. Das gilt sowohl für Autofahrten als auch für Fahrten mit dem Fahrrad. Falls deine tatsächlichen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, wie etwa ein Semesterticket, höher ausfallen, kannst du alternativ diese angeben.

Frau nutzt Bus ÖPNV
Studierende können Fahrtkosten bei der Steuer angeben. Foto: IMAGO/Westend61

4. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. in der studentischen Krankenversicherung) versichert sind, können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, wie Steuererklaerung-Student.de berichtet. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

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5. Telefon- und Internetkosten

Ein Teil der Kosten für Telefon und Internet, die du für dein Studium nutzt, kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei wird in der Regel ein pauschaler Anteil von 20-30 % der Gesamtkosten anerkannt, sofern keine genaueren Nachweise vorliegen. Dies wird auch auf Steuerplattformen wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet.

Frau im Homeoffice
Einen Teil der Telefon- und Internetkosten können Studierende bei der Steuererklärung angeben. Foto: IMAGO Images / Addictive Stock

Bonus-Tipp: Verlustvortrag nutzen

Wenn deine Werbungskosten höher sind als dein Einkommen – was bei Studierenden oft der Fall ist – kannst du den sogenannten Verlustvortrag beantragen. Dieser ermöglicht es dir, die Verluste in spätere Jahre zu übertragen und dann mit einem späteren Einkommen zu verrechnen. Das lohnt sich besonders für Masterstudierende, die nach dem Studium ein höheres Einkommen erwarten.

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Steuererklärung: 37 Prozent aller Frauen haben sie noch nie abgegeben

Jedes Jahr müssen Millionen Deutsche ihre Steuererklärung abgeben, viele zögern jedoch, aus Angst vor Fehlern. Besonders Frauen haben hierbei Schwierigkeiten, wie eine Studie des Meinungsforschungsunternehmens YouGov zeigt. Demnach haben 37 Prozent der Frauen noch nie eine Steuererklärung abgeben. Dabei geben sie folgende Gründe dafür an: 

  • 41 % der Frauen fehlen die nötigen Kenntnisse.
  • 51 % der Frauen vermeiden das Thema, weil sie sich überfordert und unsicher fühlen.

Zum Vergleich: Lediglich 28 Prozent der Männer, haben aufgrund von Unwissen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Steuererklärung. Um Unsicherheiten abzubauen, ist der erste Schritt, sich Wissen anzueignen.