Veröffentlicht inGeld

Umzugspflicht für Bürgergeld-Empfänger? Diese Sanktion droht bei Verweigerung

Die Diskussionen über zusätzliche Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger:innen intensivieren sich. Zurzeit wird über eine Umzugspflicht diskutiert. Alle Details hier.

Eine Person trägt Umzugskartons.
© Drazen - stock.adobe.com

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Seit Januar 2023 gibt es in Deutschland das sogenannte Bürgergeld. Dabei steht dieses seit seiner Einführung immer wieder in der Kritik. Manche Erwerbstätige finden es unfair, dass Arbeitslose ohne Gegenleistung unterstützt werden. Diese wiederum beklagen, dass der niedrige Grundbetrag in Zeiten von Inflation kaum zum Leben reicht. Um mehr Anreize zur Arbeit zu schaffen, sollen die Bedingungen für den Bezug des Bürgergeldes erheblich verschärft werden. Aktuell steht eine Umzugspflicht für Bürgergeld-Empfänger:innen zu Debatte. Was genau geplant ist, liest du hier.

Bürgergeld-Empfänger:innen müssen drei Stunden Arbeitsweg in Kauf nehmen

Am 1. Januar 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt und ersetzte damit die seit 2005 geltende „Hartz IV“-Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Grundgedanke der Bundesregierung blieb dabei gleich: Menschen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten können, ein würdevolles Existenzminimum zu garantieren. Um die Anreize zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen, wurden die Voraussetzungen für den Bezug des Bürgergelds verschärft.

Lesetipp: Können Rentner Bürgergeld bekommen?

So regeln die neuen Voraussetzungen für das Bürgergeld, dass vermittelte Jobs nicht mehr so einfach abgelehnt werden dürfen. Dabei wurde insbesondere die Pendelzeit angepasst, wie es auf der Webseite der Bundesregierung heißt. Konkret bedeutet dies: Für Arbeitstage mit mehr als sechs Stunden ist ein täglicher Arbeitsweg von bis zu drei Stunden zumutbar. Bei kürzeren Arbeitszeiten liegt die Grenze bei zweieinhalb Stunden.

Für neuen Job: Umzugspflicht für Bürgergeld-Empfänger:innen geplant

Laut gegen-hartz.de soll eine Umzugspflicht bald Teil des neuen Punkteplans werden. Die Plattform verweist auf einen Gesetzentwurf vom 24. September 2024. Bisher galt die Suche nach Arbeit im Umkreis von 50 Kilometern als zumutbar, doch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant, diese Vorgabe auszuweiten. Die neue Regelung soll in den ersten drei Monaten des Leistungsbezugs nicht greifen, doch danach wird ein Umzug als zumutbare Maßnahme zur Arbeitsaufnahme betrachtet.

Es ist noch nicht geklärt, wie die Neuregelung bei familiären Verpflichtungen wie der ortsgebundenen Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen gehandhabt werden soll. Darüber hinaus könnte die Maßnahme starke Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in bestimmten Regionen haben. Auch der Wohnungsmarkt dürfte spürbar beeinflusst werden.

Diese harte Sanktion droht bei Verweigerung

Wenn Bürgergeld-Empfänger:innen eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne einen triftigen Grund ablehnen, müssen sie mit Leistungskürzungen rechnen. Dabei hat die Bundesagentur für Arbeit folgende Konsequenzen festgelegt: 

Bei der ersten Pflichtverletzung erfolgt eine Kürzung um zehn Prozent für einen Monat. Bei der zweiten Pflichtverletzung beträgt die Kürzung 20 Prozent für zwei Monate. In der dritten Stufe wird der monatliche Betrag um 30 Prozent für drei Monate reduziert.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.

Quellen: Bundesregierung.de, Bundesagentur für Arbeit und gegen-hartz.de