Am Freitag verabschiedete der Bundesrat das Wachstumschancengesetz. Dabei bringt das neue Gesetz auch für viele Rentnerinnen und Rentner finanzielle Entlastung mit sich. Denn mit dem Wachstumschancengesetz senkt die Bundesregierung die Steuerlast. Was sich genau ändert und welche Jahrgänge von der neuen Regelung besonders profitieren, erfährst du hier. Ein Überblick.
Wachstumschancengesetz: Besteuerungsanteil bei Renten steigt langsamer
Der prozentuale Anteil der Rente, den ein Ruheständler beziehungsweise eine Ruheständlerin versteuern muss, variiert je nach dem Jahr, in dem er in den Ruhestand tritt. Mit der Einführung des Wachstumschancengesetzes steigt dieser zu versteuernde Anteil jedoch langsamer an als zuvor vorgesehen. Denn ab 2023 erhöht sich der zu versteuernde Anteil der Rente nicht mehr in Ein-Prozent-Schritten, sondern nur noch in 0,5-Prozent-Schritten. Diese Änderung geht auf die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes zurück.
Konkret bedeutet das: Rentner:innen, die im Jahr 2023 in den Ruhestand gegangen sind, versteuern nun statt 83 Prozent nur 82,5 Prozent ihrer Rente. Im Jahr 2024 steigt der Besteuerungsanteil wieder auf 83 Prozent. Die volle Besteuerung der Renten erfolgt aufgrund dieser Änderung erst ab dem Renteneintrittsjahr 2058, während sie ursprünglich bereits für das Renteneintrittsjahr 2040 geplant war.
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Welche Rentner:innen besonders profitieren
Diejenigen, die um das Jahr 1975 herum das Arbeitsleben hinter sich lassen und 2040 in Rente gehen, werden die Auswirkungen der Änderung besonders stark profitieren. Denn statt der vollen Rentenleistung werden für sie künftig nur 91 Prozent steuerpflichtig sein. Dieser Unterschied von neun Prozent dürfte sich in ihrem Portemonnaie durchaus bemerkbar machen.
Laut dem Ökonomen Werner Siepe bedeutet dies, dass Personen, die 1975 geboren sind und durchschnittlich verdienen, als Rentner:innen rund 12.500 Euro weniger Steuern zahlen müssen. Durchschnittsverdiener:innen des Jahrgangs 1970 können immerhin mit einer Ersparnis von gut 8.000 Euro rechnen. Wie hoch der Steuervorteil bei anderen Jahrgängen ausfällt, kannst du aus der Tabelle entnehmen.
Jahrgang | Rentenbeginn | Steuervorteil, in € Durchschnittsverdiener |
1960 | 2025 | 1,500 |
1965 | 2030 | 4,500 |
1970 | 2035 | 8,150 |
1975 | 2040 | 12,500 |
1980 | 2045 | 9,950 |
1985 | 2050 | 6,800 |
1990 | 2055 | 2,800 |
Altersentlastungsbetrag sinkt weniger schnell
Das Wachstumschancengesetz bringt Rentner:innen noch einen weiteren Vorteil: Denn alle Ruheständler:innen ab einem Alter von 64 Jahren profitieren automatisch vom Altersentlastungsbetrag, wenn sie neben ihrer Rente weitere Einkünfte wie Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Arbeitslohn haben. Dieser Betrag befreit einen Teil ihrer zusätzlichen Einnahmen von der Steuer.
Ab 2023 verringert sich der Altersentlastungsbetrag pro Jahr des fortgeschrittenen Renteneintritts nur noch um 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zu den bisherigen 0,8 Prozentpunkten. Im Jahr 2023 liegt der Betrag bei höchstens 14 Prozent oder 665 Euro, und im Jahr 2024 bei maximal 13,6 Prozent oder 646 Euro.