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Wohngeld-Erhöhung: So viel mehr Geld gibt es 2025

Für Wohngeld-Empfänger:innen gibt es gute Neuigkeiten. Denn 2025 steigt das Wohngeld. Wie viel Geld Berechtigte ab Januar erhalten, erfährst du hier.

Blauer Pfeil nach oben und Münzstapel auf pastellfarbenem Hintergrund.
© Getty Images/iStockphoto/oatawa

Was genau ist eigentlich Wohngeld Plus?

Für viele Haushalte mit geringem Einkommen stellen die Wohnkosten eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um hier für Entlastung zu sorgen, gibt es das sogenannte Wohngeld. Für Berichtige gibt es in diesem Jahr diesbezüglich gute Nachrichten. Denn 2025 gibt es eine Wohngeld-Erhöhung. Wie hoch diese genau ausfällt und wer davon profitiert, liest du hier.

Wohngeld-Erhöhung 2025: So hoch fällt sie aus

Das Wohngeld wird alle zwei Jahre automatisch an die Preis- und Mietentwicklung angepasst. Dabei war die nächste Erhöhung zum 1. Januar 2025 fällig. Laut Angaben der Bundesregierung erhöht sich das Wohngeld dabei um durchschnittlich 15 Prozent, was einem Plus von 30 Euro pro Monat entspricht.

Die Höhe des Wohngeldes hängt stark von der Größe des Haushalts ab. Derzeit liegt der durchschnittliche monatliche Zuschuss in Deutschland bei etwa 370 Euro. Dieses Jahr sollte der durchschnittliche Betrag um die 400 Euro betragen. Doch aufgepasst: Die anrechenbaren Wohnkosten werden regional angepasst, sodass Haushalte in kostspieligeren Gegenden höhere Zuschüsse erhalten können.

Warum wird das Wohngeld erhöht?

Die Entscheidung zur Erhöhung des Wohngeldes resultiert aus den anhaltenden Herausforderungen durch steigende Mieten und Energiekosten. Während viele Haushalte ihre Ausgaben für Strom, Gas und Öl bereits drastisch anpassen mussten, droht besonders Menschen mit niedrigen Einkommen eine Überforderung. Die Bundesregierung reagiert darauf mit einer weiteren Anhebung des Wohngeldes, um die Wohnkostenbelastung gezielt abzufedern.

Wer profitiert von der Erhöhung?

Von der Reform profitieren vor allem:

  1. Geringverdienende: Menschen, deren Einkommen knapp über der Grundsicherung liegt, erhalten durch das erhöhte Wohngeld zusätzliche finanzielle Entlastung.
  2. Rentnerinnen und Rentner: Mit steigenden Energiekosten wird auch diese Gruppe vermehrt unterstützt, um Altersarmut entgegenzuwirken.
  3. Familien mit Kindern: Zusätzliche Pauschalen sorgen dafür, dass Familien von den steigenden Wohn- und Energiekosten entlastet werden.
Haus und Geldmünzen
Wenn das Einkommen nicht für die Miete ausreicht, kann man unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen. Foto: Getty Images/Tinnakorn Jorruang

Wohngeld: Wer hat Anspruch?

Bei dem sogenannten Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die nach § 22 WoGG auf Antrag gewährt wird. Es dient dazu, eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu ermöglichen und trägt somit zur Verbesserung der Wohnsituation bei. Dabei wird das Wohngeld in der Regel monatlich ausgezahlt und kann für Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten genutzt werden. 

Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So gilt man zum Beispiel nicht als wohngeldberechtigt, nur weil man mit dem eigenen Einkommen nicht die Miete zahlen kann. Der Anspruch auf Wohngeld ist insbesondere von drei Faktoren abhängig:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • Höhe des Gesamteinkommens,
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Wenn du dir unsicher sein solltest, ob du wirklich Wohngeld berechtigt bist, kannst du deinen Anspruch auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überprüfen

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Wer keinen Anspruch hat

Personen, die genug verdienen, um ihre Wohnkosten selbst zu decken, können kein Wohngeld beantragen. Ebenso ausgeschlossen sind Menschen, die andere Sozialleistungen erhalten, die ihre Unterkunftskosten bereits abdecken, wie SWR Aktuell berichtet. Dazu gehören:

  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung 
  • Rentnerinnen und Rentnern, die Grundsicherung im Alter bekommen
  • Bezieher:innen von Bürgergeld
  • BAföG-Empfänger:innen
  • Empfänger:innen von Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Ein Antrag auf Wohngeld liegt zwischen Geldscheinen.
Wer Bürgergeld bezieht, kann gleichzeitig nicht auch noch Wohngeld erhalten. Foto: IMAGO/Shotshop

Wohngeld-Erhöhung 2025: Muss sie beantragt werden?

Nein, die Erhöhung muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch vollzogen. Haushalte, die Wohngeld beziehen, erhalten ab Januar 2025 den höheren Betrag. Allerdings muss der Antrag auf Weiterbewilligung rechtzeitig gestellt werden. Wohngeld wird in der Regel nur für zwölf Monate bewilligt.