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Haushalten darf ab 2024 Strom gedrosselt werden – der Grund

Die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Ladestationen können das Stromnetz überlasten. Daher dürfen Netzbetreiber ab 2024 bei Engpässen Haushalten den Strom drosseln. Alle Details zur neuen Regelung.

Hochspannungsleitungen im Abendhimmel.
© peterschreiber.media - stock.ado

Energie sparen: Diese Mythen sind nicht wahr!

Gerade in der Energiekrise ist Strom sparen wichtiger denn je. Viele der weitverbreiteten Maßnahmen entpuppen sich jedoch nach einiger Zeit als Mythos.

Haushalte, die sowohl ihre Räumlichkeiten elektrisch beheizen als auch Elektroautos aufladen, können gelegentlich mehr Strom verbrauchen, als die örtlichen Stromnetze bereitstellen können. Aus diesem Grund dürfen Netzbetreiber ab 2024 den Strom bei Überlastung zu drosseln. Die Politik kritisiert die neue Regelung.

Haushalten darf ab 2024 der Strom gedrosselt werden

Ab Januar 2024 dürfen Stromnetzbetreiber den Strombezug von neu installierten steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise reduzieren, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. „Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können“, teilte die Bundesnetzagentur am Montag in Bonn mit. Die Regelung erfolgt gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz und dem neu eingefügten Paragraphen 14a.

Während einer Phase der Netzüberlastung haben die Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit, den Strombezug von Wallboxen und Wärmepumpen auf bis zu 4,2 Kilowatt zu begrenzen. Die Netzagentur erklärt: „Dadurch bleibt der Betrieb von Wärmepumpen erhalten, und in den meisten Fällen können Elektrofahrzeuge innerhalb von zwei Stunden für eine Strecke von 50 Kilometern aufgeladen werden.“ Die normale Stromversorgung für den Haushalt bleibt davon unberührt, bekräftigte die Behörde.

Hinweis: Das neue Gesetz schließt Notfall-Einrichtungen wie Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr oder Katastrophenhilfe von seinen Bestimmungen aus.

Betroffene erhalten Preisnachlass

Betroffene Haushalte oder andere Betreiber:innender steuerbaren Geräte erhalten als Ausgleich einen Preisnachlass. Dieser kann entweder als jährliche Pauschale auf das Netzentgelt gewährt werden oder als Reduzierung um 60 Prozent des Netzentgelt-Arbeitspreises für die betreffenden Geräte.

Ab 2025 haben Nutzer, die die Pauschale bevorzugen, die Option, sich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden, wodurch sie in Zeiten geringer Netzauslastung weniger zahlen. Des Weiteren dürfen die Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr unter Berufung auf potenzielle Engpässe verweigern.

Stromdrosselung: Kritik seitens der Politik

FDP-Energieexperte Michael Krus äußerte gegenüber der „Bild“-Zeitung Kritik an der neuen Regelung. Seiner Überzeugung nach wird der Übergang zur Elektromobilität scheitern, wenn die Sorge besteht, dass man nur gelegentlich Zugang zum Laden seines Autos hat. Kruse warnt davor, dass die Begeisterung der Deutschen für die Energiewende vollends verpuffen wird, wenn solche Drosselungen häufig vorkommen.

Kruse sieht hier die Netzbetreiber in der Verantwortung. Seiner Auffassung nach müssen sie im Falle von Leistungsbeschränkungen schnell und umfassend ausbauen. Diese Forderung wird auch von der Bundesnetzagentur unterstützt. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte in einer Pressemitteilung, dass Eingriffe in das Netz nur in zwingenden Ausnahmefällen erfolgen sollten. Falls es Engpässe gibt, befürwortet er den Ausbau des Netzes.

Quellen: Bild-Zeitung, MDR und Handelsblatt