Du wohnst aktuell zur Miete? Dann solltest du vier Änderungen für 2024 unbedingt kennen. So dürften sich wegen des Ablaufs der Strom- und Gaspreisbremse die Energiekosten deutlich erhöhen. Auch das neue Gebäudeenergiegesetz dürfte bei einigen die Miete erhöhen. Doch das Jahr 2024 stärkt auch die Rechte von Mietern. Alle Änderungen im Überblick.
Änderungen für Mieter 2024: Energiekosten steigen
Nach einem Jahr sinkender Energiepreise dürfte sich 2024 für viele Menschen trotz unveränderter Tarife eine Verteuerung bei den Heiz- und Stromkosten abzeichnen. Der Grund dafür: Ab Januar wird der Mehrwertsteuersatz für Haushaltsenergie wieder von 7 Prozent auf 19 Prozent angehoben. Die Bundesregierung hatte ihn vorübergehend gesenkt, um die durch den Ukraine-Krieg bedingte Preiserhöhung abzufedern.
Doch damit nicht genug. Der CO₂-Preis für fossile Energieträger wird in diesem Jahr von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Das führt zu einer Verteuerung beim Heizen mit Öl und Gas. Es dürfte aber noch teurer werden. Da in diesem Jahr die Nutzungsentgelte für das Stromnetz steigen, dürften auch die Stromkosten der Endverbraucher:innen 2024 um einiges höher ausfallen.
Mieter müssen eigene Kabelverträge abschließen
Ab dem 1. Juli ist es Vermietern nicht mehr gestattet, Gebühren für Kabelfernsehen auf die Betriebskosten umzulegen. Viele Vermieter könnten infolgedessen ihre Kabelverträge kündigen. Mieter sind dann gezwungen, eigene Verträge abzuschließen oder auf das Kabelangebot zu verzichten.
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Änderungen für Mieter 2024: Erste Mieterhöhungen wegen Gebäudeenergiegesetz möglich
Ab 2024 tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft, was dazu führt, dass Städte und Gemeinden ihre Wärmekonzepte vorstellen können. Diese Veränderungen betreffen zunächst Vermieter, die möglicherweise Renovierungen und alternative Heizmethoden in ihren Gebäuden umsetzen müssen. Die entstehenden Kosten haben Vermieter jedoch die Möglichkeit, auf ihre Mieter umzulegen. Dabei gilt: Wenn Vermieter öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen, haben sie das Recht, die Jahresmiete um bis zu zehn Prozent der Umbaukosten zu erhöhen.
Mieter:innen wird mehr Rechte bei Balkonkraftwerken zugesprochen
In Zukunft werden Balkonkraftwerke als besonders bevorzugte Maßnahmen betrachtet. Das bedeutet, dass Eigentümergemeinschaften und Vermieter ihren Mietern nicht mehr untersagen können, diese zu installieren.
Darüber hinaus dürfen Mieter nun bis zu 600 Watt anstatt 800 Watt in das Netz einspeisen. Sie können Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt verwenden und müssen lediglich ihre Geräte dem Netzbetreiber melden, anstatt diese im Marktstammdatenregister einzutragen.