Die Müllentsorgung ist oft ein Streitpunkt zwischen Mietenden und Vermietenden. So sind manchmal die Tonnen zu klein, werden nicht regelmäßig gesäubert oder der Inhalt wird überprüft. Doch darf der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin einfach die Mülltonnen kontrollieren? Wir haben uns die Rechtslage einmal genauer angeschaut.
Mülltrennung ist in Deutschland seit 2015 verpflichtend
Die Zeiten, in denen Müll einfach in eine Tonne geworfen wurde, sind längst vorbei. Denn seit 2015 ist in Deutschland die Mülltrennung für das Wertstoff-Recycling verpflichtend. Damit der Müll ordentlich entsorgt wird, stehen in der Regel eine eine Restmülltonne, eine Biotonne, eine Papiertonne sowie gelbe Säcke oder Behälter für Plastikverpackungen zur Verfügung.
Lesetipp: Neues Gesetz für Biomüll: 2025 droht dieses hohe Bußgeld
Wer den Müll nicht richtig trennt, muss mit höheren Gebühren oder sogar mit Strafzahlungen rechnen. Doch nicht nur das. Wenn die Tonne nicht richtig befüllt ist, kann die Müllabfuhr die Abholung des Abfalls verweigern. Damit der Müll dort nicht ewig vor sich hingammelt, kann eine onderabholung notwendig werden. Die Kosten für die unsachgemäße Befüllung müssen in der Regel von den Mietenden oder der Hausgemeinschaft getragen werden.
Darf der/die Vermieter:in die Mülltonnen kontrollieren?
Um zu verhindern, dass wegen falscher Mülltrennung extra Gebühren oder ein Bußgeld entstehen, darf der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin die Mülltonnen seiner Hausbewohner:innen kontrollieren. Dies geht aus einem Urteil des VGH Baden-Württemberg (Az. 10 S 1684/06) aus dem Jahr 2007 hervor.
Falls bei der Kontrolle festgestellt werden sollte, dass bei der Mülltrennung Fehler unterlaufen sind, darf er die Mietenden darauf aufmerksam machen, dass sie sich mit dem Mietvertrag verpflichtet haben, ihren Müll korrekt zu entsorgen.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.
Was Vermietende nicht dürfen
Aus Gründen, die nicht mit seinen vertraglich festgelegten Aufgaben in Zusammenhang stehen, ist es dem Vermieter beziehungsweise der Vermieterin jedoch untersagt, die Mülltonnen auf persönliche Dinge zu untersuchen. „Natürlich darf er den Müll nicht kontrollieren, um auf diesem Weg seine Mieter auszuspionieren“, erklärt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund gegenüber dem Portal Öko-Test.
Darüber hinaus haben dritte, unbefugte Personen in der Regel keinen Zutritt zu fremden Mülltonnen. Die genauen Regelungen hierzu sind in den jeweiligen Abfallsatzungen festgelegt.
Quellen: Öko-Test, Fachanwalt.de und Süddeutsche Zeitung