Arbeitnehmer:innen haben jedes Jahr Anspruch auf Urlaub, um sich zu erholen und durchzuatmen. Doch das Leben kommt manchmal dazwischen – sei es durch Krankheit, eine Stornierung oder plötzliches schlechtes Wetter. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Kann ich meine Urlaubstage kurzfristig zurückgeben? Hier erfährst du es.
Alles zum Thema „Urlaubstage kurzfristig zurückgeben„:
Urlaubstage kurzfristig zurückgeben?
„Nein“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln der Berliner Zeitung. „Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden.“
Wenn Arbeitnehmer:innen also kurzfristig Urlaubstage zurückgeben wollen, müssen sie ihre Vorgesetzten so schnell wie möglich darüber informieren. In manchen Fällen ist der/die Arbeitgeber:in in der Lage, dem Antrag stattzugeben, aber es kann auch vorkommen, dass der oder die Arbeitgeber:in dazu nicht in der Lage ist. Dies kann der Fall sein, wenn das Unternehmen unterbesetzt ist oder wenn die Urlaubstage des Mitarbeitenden bereits verplant sind.

Fragen kostet nichts
In solchen Fällen muss der/die Arbeitnehmer:in möglicherweise mit seinem/ihrer Arbeitgeber:in verhandeln, um eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung zu finden. Der Arbeitnehmende kann sich beispielsweise bereit erklären, einige Urlaubstage zurückzugeben, um dafür zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche freie Tage zu erhalten. Oder es kann eine Vereinbarung getroffen werden, wonach einige Tage zu einem späteren Zeitpunkt freigenommen werden können, auch wenn dies nicht in die jährliche Urlaubszeit fällt.
Es gibt ein Recht auf Erholung und Entspannung
Wichtig ist auch, dass Arbeitnehmer:innen nach deutschem Recht einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen haben und nicht gezwungen werden können, ihre Urlaubstage ohne triftigen Grund zurückzugeben. Der Arbeitgebende muss auch das Recht auf Erholung und Entspannung respektieren und darf Mitarbeiter:innen nicht zwingen, während der Urlaubstage ohne deren Zustimmung zu arbeiten.

Urlaubstage sammeln funktioniert nicht
Beschäftigte können ihren Urlaub zudem gar nicht unendlich lange aufsparen. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Der/die Arbeitgeber:in muss Arbeitnehmer:innen aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen.
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Urlaubstage kurzfristig zurückgeben: ein Glücksspiel
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kurzfristige Rückgabe von Urlaubstagen ein komplexes Thema ist, das im deutschen Recht geregelt ist. Wenn Arbeitnehmer:innen Urlaubstage zurückgeben müssen, müssen sie ihre Vorgesetzten so schnell wie möglich informieren und eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung aushandeln.