Im März 2024 müssen Verbraucher:innen sich erneut auf einige Neuerungen einstellen. So steht im nächsten Monat die Zeitumstellung an, die Energiepreise werden steigen und Jugendliche erhalten ein zum 18. Geburtstag ein Geldgeschenk. Welche Änderungen im März 2024 noch anstehen, erfährst du hier. Ein Überblick.
Änderungen im März 2024: Einkommensgrenze beim Elterngeld sinkt
Das Elterngeld wird anhand des Einkommens der Eltern vor der Geburt ihres Kindes berechnet. Aktuell haben Paare und getrennt erziehende Elternteile mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von über 300.000 Euro keinen Anspruch auf Elterngeld. Ab dem 1. April 2024 wird diese Einkommensgrenze auf 200.000 Euro gesenkt. Eine weitere Absenkung erfolgt im Jahr 2025. Ab 1. April 2025 soll dann nur noch eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten.
Ab März 2024 steigen die Energiepreise erneut
Seit Januar 2024 sind die Gaspreise wieder angestiegen, bedingt durch die Aufhebung der Gaspreisbremse und steigende CO2-Preise. Dies führte bereits zu Jahresbeginn zu höheren Energiekosten. Doch damit nicht genug. Mit der geplanten Steuererhöhung von 7 Prozent auf 19 Prozent im März wird Energie noch kostspieliger. Denn die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer durch die Bundesregierung im Oktober 2022 läuft im März nämlich aus.
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Kulturpass: 100 Euro zum 18. Geburtstag
Ab März können Jugendliche, die im Jahr 2006 geboren wurden, sich für den Kulturpass anmelden. Die Bundesregierung schenkt ihnen damit 100 Euro zum 18. Geburtstag. Mit diesem Geld können sie ab ihrem 18. Lebensjahr Eintrittskarten für Veranstaltungen, Bücher oder Musik erwerben. Die Initiative der Bundesregierung soll den jungen Menschen den Zugang zur Kultur erleichtern und fördern.
Änderungen im März 2024: Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten mehr Geld
Ab dem 1. März erhalten Beamte, Richter:innen und Soldaten eine Gehaltserhöhung. Diese erfolgt in zwei Schritten: Zuerst gibt es eine Erhöhung um 200 Euro, gefolgt von einer Steigerung des Bruttogehalts der Beschäftigten im öffentlichen Dienst um 5,5 Prozent. Dabei ist eine Mindeststeigerung von 340 Euro vorgesehen.
Umzugskostenpauschale wird angehoben
Die Ausgaben für berufsbedingte Umzüge können in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ab dem 1. März erhöht sich die Pauschale dafür auf 964 Euro für eine Einzelperson. Für jede weitere im Haushalt lebende Person steigt dieser Betrag auf 643 Euro.
Zeitumstellung: Im März wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 30. auf den 31. März wird die Uhr von Winterzeit auf Sommerzeit umgestellt. Um zwei Uhr morgens wird die Uhr dann auf drei Uhr vorgestellt.