Je jünger du jetzt gerade bist, desto später wirst du vermutlich in den Ruhestand eintreten können. Jetzt gerade liegt das Renteneintrittsalter je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wie das in Zukunft aussehen wird, möchte man sich kaum vor Augen führen. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen, die beispielsweise aufgrund einer starken körperlichen Belastung eher in Rente gehen dürfen. Welche Berufe das betrifft, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Rente mit 41“:
Studie belegt: Diese Berufe gelten als besonders anstrengend
Bestimmte Berufe gelten grundsätzlich als anstrengender als andere Berufe. Das ist beispielsweise auf eine besonders starke körperliche oder psychische Belastung zurückzuführen. Aber auch Berufsgruppen, die eine hohe Verantwortung mit sich bringen, sind gerade im Alter besonders anstrengend.
Mithilfe einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung konnte jetzt belegt werden, welche Berufsgruppen davon besonders betroffen sind. Dazu zählen unter anderem die folgenden Bereiche:
- Gartenbau
- Fleischverarbeitung
- Maurerhandwerk
- Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung
- Kassieren und Kartenverkauf
- Gastronomie
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Altenpflege
Nur weil der Beruf als anstrengend eingestuft wird, bedeutet das jedoch noch lange nicht, dass die betroffenen Arbeitnehmer:innen auch eher in den Ruhestand eintreten dürfen als Menschen, die in weniger anstrengenden Berufen tätig sind.
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In diesen 3 Berufen darfst du früher in Rente gehen
Es gibt allerdings bestimmte Berufe, die tatsächlich nur bis zu einem gewissen Alter ausgeübt werden dürfen. Welche Berufe nicht bis zum 67. Lebensjahr ausgeübt werden dürfen, liest du hier:
1. Piloten
Piloten und Pilotinnen dürfen ihren Beruf nur ausüben, bis sie ein gewisses Alter erreicht haben. Dabei bestimmt die Art der Aufgaben, wann sie ihren Beruf niederlegen müssen. So liegt die Regelaltersgrenze für Pilot:innen, die auf Linienflügen eingesetzt werden, bei etwa 60 Jahren. Verkehrspilot:innen dürfen ab 60 Jahren nur noch fliegen, wenn ein zweiter Pilot oder eine zweite Pilotin mit im Cockpit sitzt. Ab 65 ist das Fliegen dann komplett untersagt.
Eine wieder andere Regelung gibt es für Frachtpilot:innen. Sie dürfen in der Regel noch bis zum 65. Lebensjahr fliegen. Das gilt auch für Privatpilot:innen. Wenn sie danach noch weiter im Beruf tätig sein wollen, müssen sich in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen.
Besonders strenge Regeln gelten für Militätpilot:innen. Während Transportflugzeugführer:innen und Heeresflieger:innen mit 52 Jahren in Rente gehen, treten Kampfflugzeugführer:innen sogar bereits mit 41 Jahren in den Ruhestand ein.

2. Soldaten und Polizei
Bei Soldat:innen und Polizist:innen entscheidet der Dienstgrad über das frühestmögliche Renteneintrittsalter. Laut § 45 des Soldatengesetzes dürfen Berufsunteroffiziere mit 55 Jahren in Rente gehen. Ein Jahr später können auch Hauptleute, Oberleutnants und Leutnants in den wohl verdienten Ruhestand eintreten. Majore und Stabshauptleute können mit einem Alter unter 60 Jahren in Rente gehe, für Generale und Oberste sowie einige Offiziere gilt jedoch nach wie vor das derzeitige Renteneintrittsalter von 65 Jahren.
3. Berufsfeuerwehrleute
Je nach Bundesland dürfen auch Berufsfeuerwehrleute bereits mit einem Alter von 60 Jahren in Rente gehen. Aufgrund des Personalmangels in diesem Beruf ist es jedoch wahrscheinlich, dass das Renteneintrittsalter in naher Zukunft erhöht wird.
Fazit: Frührente ist nicht immer abschlagsfrei
Auch in anderen Berufen ist es natürlich möglich, früher in Rente zu gehen. Allerdings werden dabei oft Abschläge fällig. Das bedeutet, dass die Rente dabei pro Monat, den man früher in den Ruhestand geht, um einen gewissen Prozentsatz sinkt. Derzeit sind das 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.