Egal, ob es um ein Gehaltsgespräch oder ein Vorstellungsgespräch geht: Gehälter werden üblicherweise als Bruttolohn angegeben. Doch mit den Zahlen können nur die wenigsten etwas anfangen. Denn schließlich zählt am Ende die Summe, die nach allen Abgaben auf dem Konto landet. Doch wie viel Geld hat man zur Verfügung, wenn man ein Bruttogehalt von 2.800 Euro erhält? Wir verraten dir, mit wie viel netto du ungefähr rechnen kannst.
Was beeinflusst den Nettolohn?
Der Nettolohn ist der Betrag, der übrig bleibt, nachdem vom Bruttoeinkommen verschiedene Abgaben abgezogen wurden, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Doch was genau beeinflusst die Höhe des Nettolohns? Hierzu gehören laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe folgende:
- Steuerklasse: In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Je nach Steuerklasse (z. B. Steuerklasse I für Ledige, Steuerklasse III für verheiratete Alleinverdiener) variiert der Betrag der Lohnsteuer, der vom Bruttoeinkommen abgezogen wird.
- Sozialversicherungsbeiträge: Diese beinhalten die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Abgaben sind festgelegt und werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen.
- Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte variiert je nach Krankenkasse und wird ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen.
- Kirchensteuer: Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer, die den Nettolohn weiter reduziert.
Berechnung des Nettolohns bei 2800 Euro brutto
Angenommen, ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder verdient 2.800 Euro brutto im Monat, ist in Steuerklasse I und gesetzlich krankenversichert. Zudem zahlt er keine Kirchensteuer. Dabei kommen im Monat laut Brutto-Netto-Rechner folgende Abzüge zustande:
- Lohnsteuer: 272,75 €
- Rentenversicherung (18,60 %): 260,40 €
- Arbeitslosenversicherung (2,60 %): 36,40 €
- Pflegeversicherung (4,00 %): 64,40 €
- Krankenversicherung (16,30 %): 228,20 €
Bei einem Bruttolohn von 2800 Euro betragen die Abgaben also um die 1.002,75 Euro. Zieht man dies vom Bruttolohn ab, erhält man ein Nettogehalt von 1.937,85 Euro. Beschäftigte, die noch in der Kirche sind und dementsprechend noch Kirchensteuer bezahlen, müssen von ihrem Bruttolohn nochmals 24,54 Euro abziehen. Ihr Nettogehalt liegt damit bei 1.913,31 Euro.
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Wie sieht es in Steuerklasse III aus?
Für verheiratete Arbeitnehmende, deren Partner:in weniger verdient oder nicht arbeitet, gibt es die Steuerklasse III. Diese Steuerklasse führt zu einer deutlich geringeren Steuerlast, da sie für Alleinverdienende oder den höher verdienenden Partner:innen ausgelegt ist.
- Lohnsteuer: 32,66 Euro
- Kirchensteuer: 2,94 Euro
- Rentenversicherung (18,60 %): 260,40 Euro
- Arbeitslosenversicherung (2,60 %): 36,40 Euro
- Pflegeversicherung (4,00 %): 64,40 Euro
- Krankenversicherung (16,30 %): 228,20
Bei einem Bruttogehalt von 2.800 Euro und Steuerklasse III könnte der Nettolohn etwa 2.175 Euro betragen, wenn die Person Kirchensteuer zahlen muss. Am Ende hätte der Arbeitnehmende also rund 261,69 Euro mehr übrig als in Steuerklasse I.