6.000 Euro brutto klingen nach einem soliden Gehalt. Aber bevor du anfängst, die Summe in Gedanken auszugeben, schau lieber mal, was wirklich auf deinem Konto landet. Denn zwischen Brutto und Netto steckt ein ganzer Dschungel aus Steuern und Abgaben. Wir zeigen dir, wie viel von den 6.000 Euro am Ende ungefähr bei dir auf dem Konto landet.
Brutto ist nicht gleich netto: Die wichtigsten Abzüge im Überblick
Dein Nettogehalt ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Aber was legt eigentlich fest, wie viel von deinem Bruttogehalt letztlich als Nettolohn übrig bleibt? Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe spielen dabei diese wichtigen Faktoren eine entscheidende Rolle:
- Steuerklasse: In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Je nach Steuerklasse (z. B. Steuerklasse I für Ledige, Steuerklasse III für verheiratete Alleinverdiener) variiert der Betrag der Lohnsteuer, der vom Bruttoeinkommen abgezogen wird.
- Sozialversicherungsbeiträge: Diese beinhalten die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Abgaben sind festgelegt und werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen.
- Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte variiert je nach Krankenkasse und wird ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen.
- Kirchensteuer: Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer, die den Nettolohn weiter reduziert.
Berechnung des Nettolohns bei 6.000 brutto
Nehmen wir an, eine ledige Person ohne Kinder verdient 6.000 Euro brutto im Monat, ist in Steuerklasse I und gesetzlich krankenversichert. Zudem zahlt sie keine Kirchensteuer und lebt in Berlin. Laut Brutto-Netto-Rechner fallen für sie folgende Abzüge im Monat an:
- Lohnsteuer: 1.122,75 Euro
- Rentenversicherung: 558 Euro
- Arbeitslosenversicherung: 78 Euro
- Pflegeversicherung: 132,30 Euro
- Krankenversicherung: 471,32 Euro
Bei einem Bruttolohn von 6.000 Euro werden monatlich etwa 2.362,27 Euro für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Das bedeutet, am Ende bleiben rund 3.637,73 Euro netto übrig. Wer jedoch Kirchensteuer zahlt, muss zusätzlich 101,04 Euro abziehen. In diesem Fall beträgt das Nettogehalt ungefähr 3.536,69 Euro.
Wie sieht es in Steuerklasse III aus?
Verheiratete Arbeitnehmende, bei denen der Partner oder die Partnerin weniger verdient oder nicht arbeitet, können in Steuerklasse III eingestuft werden. Diese Steuerklasse sorgt für eine deutlich geringere Steuerlast, da sie für Alleinverdienende oder den höher verdienenden Teil der Partnerschaft gedacht ist. Laut Brutto-Netto-Rechner ergeben sich in diesem Fall folgende Abzüge:
- Lohnsteuer: 664 Euro
- Rentenversicherung: 558 Euro
- Arbeitslosenversicherung: 78 Euro
- Pflegeversicherung: 132,30 Euro
- Krankenversicherung: 471,32 Euro
Verdient eine Person 6.000 Euro brutto und ist in Steuerklasse III, könnte das Nettogehalt bei etwa 4.096,38 Euro liegen, wenn keine Kirchensteuer zu zahlen ist. Das würde bedeuten, dass die Person am Ende rund 458,65 Euro mehr zur Verfügung hätte als in Steuerklasse I.
Hinweis: Wenn Kirchensteuer gezahlt werden muss, reduziert sich das Nettogehalt nochmals um 59,76 Euro.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.