Bei Gehaltsverhandlungen dreht sich alles um das Bruttogehalt. Doch entscheidend ist, wie viel letztlich auf dem Konto landet. Steuern und Sozialabgaben können das Gehalt deutlich reduzieren. Aber wie viel bleibt eigentlich von 2.500 Euro brutto übrig? Wir zeigen dir, mit welchem Netto-Betrag du ungefähr rechnen kannst.
Was bestimmt den Nettolohn?
Der Nettolohn ist das, was nach Abzug aller Abgaben vom Bruttoeinkommen übrig bleibt, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe erklärt. Doch welche Faktoren bestimmen eigentlich, wie viel davon tatsächlich auf dem Konto landet? Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe spielen dabei unter anderem folgende Aspekte eine Rolle:
- Steuerklasse: In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen. Je nachdem, welche Steuerklasse zutrifft – zum Beispiel Steuerklasse I für Alleinstehende oder Steuerklasse III für verheiratete Alleinverdiener – ändert sich der Betrag der Lohnsteuer, der vom Bruttoeinkommen abgezogen wird.
- Sozialversicherungsbeiträge: Diese beinhalten die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Diese Abgaben sind festgelegt und werden direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen.
- Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte ist abhängig von der Krankenkasse und wird ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen.
- Kirchensteuer: Wer Kirchenmitglied ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer, wodurch sich der Nettolohn weiter verringert.
Bruttolohn von 2.500 Euro: Mit so viel Netto kannst du ungefähr rechnen
Angenommen, ein:e ledige:r Arbeitnehmer.in ohne Kinder verdient 2.500 Euro brutto im Monat, ist in Steuerklasse I und gesetzlich krankenversichert, zahlt jedoch keine Kirchensteuer und wohnt in Berlin. In diesem Fall führen die Berechnungen des Brutto-Netto-Rechners zu folgenden monatlichen Abzügen:
- Lohnsteuer: 202,25 Euro
- Rentenversicherung: 232,50 Euro
- Arbeitslosenversicherung: 32,50 Euro
- Pflegeversicherung: 60 Euro
- Krankenversicherung: 213,75 Euro
Bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro betragen die Abgaben rund 741 Euro. Nach Abzug dieser Summe vom Bruttoeinkommen bleibt ein Nettolohn von 1.759 Euro übrig. Arbeitnehmende, die Kirchensteuer zahlen, müssen zusätzlich 18,20 Euro vom Bruttolohn abziehen, wodurch sich ihr Nettolohn auf 1740,80 Euro verringert.
Wie sieht es in Steuerklasse III aus?
Verheiratete Arbeitnehmende, deren Partner:in entweder weniger verdient oder nicht erwerbstätig ist, können die Steuerklasse III wählen. Diese Steuerklasse sorgt für eine deutlich geringere Steuerbelastung, da sie speziell für Alleinverdienende oder den besser verdienenden Partner:in vorgesehen ist. Bei einem Bruttolohn von 2.500 Euro ergeben sich daher ungefähr folgende Abgaben:
- Lohnsteuer: 0 Euro
- Kirchensteuer: 0 Euro
- Rentenversicherung: 232,50 Euro
- Arbeitslosenversicherung: 32,50 Euro
- Pflegeversicherung: 60 Euro
- Krankenversicherung: 213,75 Euro
Bei einem Bruttogehalt von 2.500 Euro und Steuerklasse III liegt der Nettolohn bei etwa 1961,25 Euro, egal ob man Kirchensteuer zahlen muss oder nicht. Das sind über 202,25 Euro mehr im Vergleich zur Steuerklasse I.
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