Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter:innen über das erhaltene Entgelt zu informieren. Das passiert in den meisten Fällen über eine Gehaltsabrechnung. Während es für die Arbeitgeber:innen hiermit getan ist, sollten sich Arbeitnehmer:innen jetzt nochmal hinsetzen und die Gehaltsabrechnung gründlich überprüfen. Warum das sinnvoll ist und wie du dich verhältst, wenn du doch einen Fehler entdeckst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Gehaltsabrechnung“:
Warum ist die Gehaltsabrechnung so wichtig?
Die Gehaltsabrechnung soll dir als Arbeitnehmer:in dabei helfen, zu kontrollieren, ob du auch das richtige Gehalt erhalten hast. Meist kannst du der Abrechnung außerdem genau entnehmen, wie viel Geld von deinem Bruttogehalt noch abgegangen ist und wofür dieses Geld verwendet wurde.
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Auch vermögenswirksame Leistungen, Reisepauschalen sowie geldwerte Sachbezüge wie beispielsweise ein Firmenwagen oder ein Firmenhandy stehen in irgendeiner Form auf der Gehaltsabrechnung.
Wie oft sollte man die Gehaltsabrechnung prüfen?
Mithilfe der Gehaltsabrechnung kannst du also einsehen, wie viel Geld du von deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin erhalten hast. Aus diesem Grund lohnt es sich, diese auch regelmäßig zu prüfen und zu schauen, ob alle Angaben auch mit deiner tatsächlichen Arbeitszeit übereinstimmen.
Gelegentlich passiert es nämlich, dass bestimmte Dienstzeiten – wie zum Beispiel Nacht- oder Wochenenddienste – vergessen werden. Es kann also immer zu kleinen Unstimmigkeiten kommen, weshalb es umso wichtiger ist, dass du die Gehaltsabrechnung regelmäßig überprüfst und sie auch mit denen aus den vorherigen Jahren vergleichst. Den Vorjahresvergleich solltest du am besten immer zu Beginn eines neuen Jahres durchführen, um auch wirklich alle Daten zu haben.
Fehler in der Gehaltsabrechnung? Das kannst du tun
Du überprüfst deine Gehaltsabrechnung und plötzlich fällt dir ein Fehler auf? In diesem Fall solltest du zunächst nochmal sichergehen, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelt. Anschließend kannst du dich an deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin wenden und gemeinsam mit ihm oder ihr das Problem lösen.
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