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Gehalt von Julia Klöckner: Das verdient sie als Bundestagspräsidentin

Julia Klöckner ist die neue Bundestagspräsidentin. Wie viel Geld ihr der neue Job einbringt, liest du hier.

Julia Klöckner bei einer Bundestagssitzung.
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Julia Klöckner wurde zur neuen Präsidentin des Bundestages gewählt. Damit bekleidet die CDU-Politikerin das zweithöchste Amt in der Bundesrepublik Deutschland. Doch wie hoch fällt eigentlich das Gehalt einer Bundespräsidentin aus? Wir haben uns informiert. 

Julia Klöckner: So hoch ist ihr Gehalt als Bundestagspräsidentin

Das Gehalt des Bundestagspräsidenten oder der Bundestagspräsidentin ist im Abgeordnetengesetz, Paragraf 11, festgeschrieben. In Absatz 2 wird genau geregelt, wie hoch die Vergütung ausfällt. Dort heißt es: „Der Präsident erhält eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages nach Absatz 1, seine Stellvertreter in Höhe der Hälfte des Monatsbetrages nach Absatz 1 und die Vorsitzenden der Ausschüsse, der Untersuchungsausschüsse, der Enquete-Kommissionen sowie des Parlamentarischen Kontrollgremiums in Höhe von 15 vom Hundert des Monatsbetrages nach Absatz 1.“.

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Konkret bedeutet das: Klöckner bekommt als Bundestagspräsidentin eine Amtszulage und das Gehalt eines Abgeordneten. Damit beträgt ihr monatliches Einkommen das Doppelte eines Abgeordneten beziehungsweise einer Abgeordneten. Seit dem 1. Juli 2024 liegt die Aufwandsentschädigung für Abgeordnete bei 11.227,20 Euro. Daher erhält Klöckner insgesamt 22.454,40 Euro monatlich.

Klöckner trägt als Bundestagspräsidentin eine deutlich größere Verantwortung

Als Bundestagspräsidentin trägt Klöckner erheblich mehr Verantwortung und wird voraussichtlich auch deutlich mehr Arbeit haben als Abgeordnete. Mit dieser Begründung wird das höhere Gehalt gerechtfertigt. Zudem soll das Gehalt in einer solch wichtigen Position hoch genug sein, um Korruption und Bestechung zu verhindern. So wird sichergestellt, dass das Amt mit der nötigen Integrität ausgeübt wird.

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„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ so steht es im Grundgesetz, Artikel 48 Absatz 3. Für eine Bundestagspräsidentin ist diese Unabhängigkeit jedoch nicht nur wünschenswert, sondern absolut entscheidend. Ihre Neutralität und Unabhängigkeit müssen zu jeder Zeit gewährleistet sein. Nur so kann sie ihre Rolle fair und ohne äußeren Einfluss ausfüllen.