Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen mit sich. So dürfen sich einige Personen in diesem Jahr über etwas mehr Geld im Portemonnaie freuen. Denn wie geplant steigt 2025 der Mindestlohn an. Wie hoch er ab Januar genau ausfällt, erfährst du hier.
Mindestlohn 2025: So hoch fällt er aus
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, wie es auf der Webseite der Bundesregierung heißt. Damit erhöht sich die unterste Lohngrenze um 41 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Damit folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Mindestlohnkommission.
Ob der Mindestlohn auch in den nächsten Jahren steigen wird, wird sich in diesem Jahr noch herausstellen. Denn im Juni 2025 wird die unabhängige Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die nächste Anpassung verkündigen, wie die Bundesregierung schreibt.
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft. Sie schlägt alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor, zuletzt im Juni 2023. Wissenschaftler:innen haben dabei nur eine beratende Funktion ohne Stimmrecht. Die Bundesregierung setzt den Vorschlag per Verordnung um.
Erhöhung des Mindestlohns wirkt sich auf die Minijob-Grenze aus
Für Minijobber:innen hat die Erhöhung des Mindestlohns direkte Auswirkungen. Denn im Jahr 2022 wurde nicht nur der Mindestlohn gesetzlich angehoben, sondern auch die Minijob-Grenze angepasst, wie die Bundesregierung berichtet.
Seitdem ist die Verdienstgrenze direkt an den Mindestlohn gekoppelt, sodass jede Erhöhung des Mindestlohns automatisch eine Anpassung der Minijob-Grenze nach sich zieht. Ab 2025 liegt diese Grenze bei 556 Euro pro Monat. Minijobber:innen dürfen damit 2025 etwas mehr Geld verdienen als im Vorjahr.
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